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F.D.P gegen Abschiebepraxis

Als „strafrechtlich relevante Nötigung“ bezeichnete der innenpolitische Sprecher der Berliner F.D.P., der ehemalige Justiz-Staatssekretär Alexander von Stahl, gestern die neue Praxis des Berliner Senats, Deutsche aus Ost-Berlin und der DDR nach Westdeutschland abzuschieben. Wenn „Berliner Behörden Berlinern aus dem anderen Teil der Stadt und Übersiedlern aus den Randgebieten Berlins jegliche Unterstützung verweigern“, sei dies nicht nur moralisch verwerflich, sondern berühre auch den allierten Status der Stadt. Dieser gehe vom freien Bewegungsrecht aller Berliner in allen Sektoren aus. Im übrigen, erklärte von Stahl, sei kein Deutscher aus Ost-Berlin oder der DDR gehalten, überhaupt ein staatliches Notaufnahmeverfahren zu durchlaufen. Der behelfsmäßige West-Berliner Personalausweis könne auch unmittelbar beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

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