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Kompromiß ohne Partner

■ FU-HochschullehrerInnen Schwan und Wesel legen Vorschläge zur Hochschulgesetz-Novellierung vor

Im Januar taten sie sich zusammen, der linke Juraprofessor Uwe Wesel und die konservative Politologin Gesine Schwan, um mit einer sogenannten „offensiven Offerte“ zur Klärung der Streiksituation beizutragen. Nun folgt der zweite Streich der seltenen Allianz: Zusammen mit anderen FU-Angehörigen erarbeiteten die beiden HochschullehrerInnen ein Vorschlagspapier zur anstehenden Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHg). Schwerpunkt des Papiers sind die Bereiche Studienreform und Mitbestimmung. Ziel der Zusammenarbeit war aber auch, erklärt Uwe Wesel, „mit dem Konsensmodell über die Gräben hinweg die unsägliche Konfrontation hier in Dahlem zu beenden“. So hätten sich an der Diskussion des Papiers Vertreter aller Status- und Hochschulgruppen beteiligt, auch Kollegen von der konservativen „Liberalen Aktion“, zu der auch Gesine Schwan gehört. Einziger Schönheitsfehler der neu begründeten Zusammenarbeit: in puncto Mitbestimmung gingen den Konservativen die Vorstellungen der Arbeitsgruppe dann doch zu weit. Als „Kompromißpapier ohne Kompromißpartner“ bezeichnet Uwe Wesel deshalb das Vorschlagspapier, das die rechten HochschullehrerInnen nicht unterschreiben wollten. Deshalb seien die Vorschläge „das Mindeste, wohinter der Senat nicht zurückgehen“ könne, so OSI-Professor Hajo Funke, Mitverfasser der Vorlage.

„Heilsamer Zwang zur Einigkeit“, wie es Uwe Wesel formulierte, äußert sich auch in den einzelnen Vorschläge. So soll der Unipräsident künftig mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Viertelparität ist in den Unigremien zwar als Beratungs-, nicht als Entscheidungsstruktur vorgesehen. Demnach werden die Gremien zwar viertelparitätisch besetzt sein, bei den Abstimmungen bleibt jedoch sowohl in den Wissenschaftlichen Einrichtungen als auch auf Fachbereichsebene die Professorenmehrheit erhalten. Auch ein aufschiebendes Vetorecht, wie es die Studenten gefordert hatten, ist nicht vorgesehen. Dafür habe man stärker, als es die Wissenschaftssenatorin in ihrer BerlHg-Synopse getan habe, versucht, innerhalb des gesetzlichen Rahmens Spielraum für neue Ansätze auszuloten, erklärt Wesel. Im Akademischen Senat etwa ist bei Angelegenheiten, die nicht direkt Forschung und Lehre betreffen, eine Professorenmehrheit nicht dringend vorgeschrieben. Auch das Konzil kann viertelparitätisch besetzt werden, ohne daß es dem restriktiven Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 widerspricht. Daneben sei das BVG-Urteil nicht in allen Fragen eindeutig und müsse ausgetestet werden.

Als „Ansatz zur Demokratisierung“ bezeichneten Studentenvertreter den gemeinsam erarbeiteten Entwurf. Für sie sei klar, daß „über kurz oder lang die Entscheidungskompetenz“ her müsse. Dafür müsse sowohl eine Novellierung des BerlHgs als auch eine Reform des Hochschulrahmengesetzes und eine Revision des BVG-Urteils angestrebt werden.

-guth

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