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AKW-Gegner per EDV frei Haus

■ Rheinland-pfälzisches Umweltministerium will Daten von AKW-GegnerInnen den Betreiberfirmen zur Verfügung stellen

Berlin (taz) - Der Sprecher des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums versteht die ganze Aufregung nicht. Spätestens beim Erörterungstermin, sagt er, treten die Einwender doch persönlich auf, und die Betreiberfirmen wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Das für den amtlichen Umweltschützer angeblich Selbstverständliche ist tatsächlich ein Novum im staatlichen Umgang mit besorgten Bürgern. Wie nämlich aus einem Antrag des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit in Mainz an die rheinland-pfälzische Datenschutzkommission hervorgeht, beabsicht das Ministerium, die personenbezogenen Daten von rund 70.000 Einwendern gegen die 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das AKW Mühlheim-Kärlich den Betreiberfirmen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund des Vorgangs ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September letzten Jahres, durch die die 1. Teilgenehmigung des AKWs, das schon längst fertiggestellt ist, für rechtswidrig erklärt wurde. Dadurch wurde ein neuerliches Genehmigungsverfahren notwendig, in dessen Rahmen nun öffentliche Einwendungen erhoben werden konnten. Die Einwendungen gehen an das zuständige Umweltministerium, das für die Durchführung des Erörterungstermins im Herbst verantwortlich ist. Angeblich zur Verfahrensvereinfachung will das Ministerium die Einwendungen EDV-mäßig erfassen lassen und zur Vorabklärung den Betreiberfirmen RWE, ASEA BROWN BOVERI AG ABB Reaktor GmbH und der Baufirma Hochtief AG zur Verfügung stellen.

Daß damit das vom Bundesverfassungsgericht geforderte informationelle Selbstbestimmungsrecht unterlaufen wird, können die Mainzer Bürokraten nicht nachvollziehen. Der zuständige Beamte Rebentisch ist sowieso der Meinung, „die sollen doch mit offenem Visier kämpfen“, wie er der Datenschutzkommission mitteilte.

Die Datenschutzkommission sah das anders und empfahl dem Umweltministerium dringend, die an die Betreiberfirmen weiterzureichenden Einwendungen zu anonymisieren. Von einer „Bekanntgabe in personenbezogener Form“ sei die Datenschutzkommission „nicht zu überzeugen“. Was eigentlich für die Weitergabe der Daten an die Betreiber spricht, konnte das Ministerium auf Anfrage auch nicht erklären. Dabei liegt das Interesse der Industrie an den Daten auf der Hand: Die Unternehmen bekämen frei Haus die Angaben über 70.000 AKW-Gegner geliefert.

Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist noch offen. Seit die Empfehlung der Datenschutzkommission vorliegt, so versichert ein Ministeriumssprecher, sei über das weitere Vorgehen noch keine endgültige Entscheidung gefallen.

JG

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