: Britische Hafenarbeiter im Streik
Docker richten sich auf langen Ausstand ein / Die traditionell sicheren Arbeitsplätze sind in Gefahr / Hafenverwaltungen wollten Wettbewerbsbedingungen für Binnenmarkt verbessern ■ Von Ralf Sotscheck
Dublin (taz) - Die Streikwelle in Großbritannien eskaliert. Neben den 500.000 Angestellten der Bezirksverwaltungen und den Eisenbahnern, die gestern zum vierten Mal das Land zum Stillstand brachten und darüber hinaus seit Montag keine Überstunden mehr leisten, streiken seit Dienstag auch die Hafenarbeiter. Sie fordern einen Ersatz für das „National Dock Labour Scheme“, das von den Hafenverwaltungen zum Dienstag gekündigt worden ist. Dieses Abkommen für 60 britische Häfen garantierte unter anderem die Sicherheit der Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und das Recht der Gewerkschaften auf landesweit gültige Tarifverhandlungen. Die Hafenverwaltungen behaupten, daß das „restriktive Abkommen“ ihre Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt gefährde.
Die Hafenarbeiter haben sich auf einen langen Arbeitskampf eingestellt. Die „Transport and General Workers Union“ (TGWU), die reichste britische Gewerkschaft, hat erklärt, daß ihre Streikmittel für mindestens sechs Monate ausreichen. Dennoch erscheint ein Erfolg der Docker zweifelhaft. Die Industrie hatte drei Monate Zeit, sich vorzubereiten. Bereits im April hatten 75 Prozent der Hafenarbeiter für einen Streik gestimmt, der dann verschoben wurde, weil die TGWU zunächst rechtliche Probleme klären lassen mußte. Seitdem haben die meisten Unternehmen Vorräte angelegt und ihre Importe in Häfen umgeleitet, für die das Abkommen ohnehin nicht galt. Außerdem ist die politische Macht der Hafenarbeiter seit den 60er Jahren stetig gesunken. In den letzten 20 Jahren wurde die Zahl der Hafenarbeiter um 50.000 reduziert, nur noch etwas mehr als 9.000 Docker sind registriert. Die Geschlossenheit der Hafenarbeiter ist durch Abfindungsangebote bei Kündigungen, die stärker als erwartet in Anspruch genommen worden sind, weiter untergraben worden. In kleineren Häfen hat die Belegschaft mit den Hafenverwaltungen Sonderregelungen über Löhne und Arbeitsbedingungen vereinbart.
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