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Kein Recht auf Kindergartenplätze

Die niedersächsische Landesregierung ist „aus grundsätzlichen Erwägungen“ gegen die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige. Deshalb habe sich Niedersachsen wie die anderen unionsregierten Länder gegen den bisherigen Referentenentwurf für eine Reform des Jugendhilferechts gesperrt, erklärte Regierungssprecher Brickwedde.

Die Kindergärten lägen im Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen. Mit einem solchen Rechtsanspruch würde jedoch der Bund etwas vorschreiben, ohne finanziell zu den damit erforderlichen zusätzlichen Plätzen beizutragen. Die Landesregierung hat unterdessen für 6.000 neue Kindergartenplätze Mittel bereitgestellt.

dpa

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