Gericht duldet Tiefflug über Krankenhäusern

■ Verwaltungsgericht Ansbach weigert sich, Flugübungen unter 300 Metern zu untersagen / BI nennt das „wirklichkeitsfremd“

Ansbach (dpa) - Kampfflieger dürfen weiter im Tiefflug über die Krankenhäuser des bayerischen Landkreises Ansbach hinwegfliegen. Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte es aus formalen Gründen ab, der Bundeswehr die Flugübungen unter 300 Metern durch eine einstweilige Anordnung zu untersagen.

In dem Bescheid, der am Dienstag bekannt wurde, erklärte das Gericht, bislang lägen keine Angaben über das Ausmaß der Flüge und deren Verursacher vor. Deshalb sei der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der gleichen Sache offen und es nicht zu entscheiden, ob der Landkreis möglicherweise zur Duldung der Tiefflüge verpflichtet wäre.

Anderslautenden Urteilen der Verwaltungsgerichte Darmstadt und Oldenburg, die im Sinne von Tieffluggegnern entschieden, könne das Gericht „nicht folgen“. Wann das Verwaltungsgericht Ansbach in der Hauptsache entscheidet, ist noch völlig offen.

Scharfe Kritik äußerten Tieffluggegner und Bürgerinitiativen an der „wirklichkeitsfremden und unverständlichen“ Entscheidung. Sie zeige, wie wenig ernst man in Bayern die Bürgereinwendungen nehme. Es sei „geradezu menschenverachtend“, wenn auf die akuten Gesundheitsgefahren für die oft schwerkranken Patienten nicht eingegangen werde. Auch spreche es nicht für die Bundeswehr, wenn sie nicht einmal Krankenhäuser von Tiefflügen ausnehmen könne.

Unterdessen sollen nach 'dpa'-Informationen die Verhandlungen der Alliierten mit Verteidigungsminister Stoltenberg über eine Verringerung der Belastungen durch militärische Tiefflüge „ziemlich gut vorankommen“. Besonders die USA hätten „Entgegenkommen signalisiert“.