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Künftig Obergrenze für Verzugszinsen

Bonn (ap) - Nach einem Gesetz über Verbraucherkredite, zu dem das Kabinett gestern einen Entwurf beriet, wird es künftig eine Obergrenze für Verzugszinsen geben. Schuldnern soll damit die Chance gegeben werden, eines Tages aus ihrem „Schuldenturm“ herauzukommen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Es gilt dann allerdings nur für neu abgeschlossene Kreditverträge. Ein „Geschäft mit dem Verzug“ soll es nicht mehr geben: Nach dem Gesetzentwurf wird es künftig eine Obergrenze für Verzugszinsen geben, die heute bei zehn Prozent läge. Zinseszinsen dürfen nach Eintritt des Verzugs höchstens in Höhe von vier Prozent verlangt werden.

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