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Haftbefehl gegen Kurden

Karlsruhe (dpa) - Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gegen einen 37 Jahre alten Kurden wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und der „gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung Haftbefehl“ erlassen. Damit wurde einem Antrag des Generalbundesanwalts stattgegeben. Der Kurde sei dringend verdächtig, seit 1987 einem Bereich innerhalb der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) anzugehören, der unter anderem für die Verfolgung und Bestrafung von „Parteifeinden und Abweichlern“ zuständig sei, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit.

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