piwik no script img

Kündigung: Pauschale Gründe reichen nicht

Kassel (ap) - Ein Arbeitgeber muß dem Betriebsrat alle Gründe für die beabsichtigte Entlassung eines Arbeitnehmers mitteilen, sonst ist die Kündigung des Mitarbeiters von vorneherein unwirksam. Diese Entscheidung begründete das Bundesarbeitsgericht in Kassel jetzt mit der Auffassung, ansonsten wäre nicht auszuschließen, daß die Stellungnahme des Betriebsrates bei vollständiger Unterrichtung über die Gründe der Kündigung anders ausgefallen wäre. Es genüge nicht, wenn der Arbeitgeber die Entlassungsgründe nur ganz pauschal bezeichne oder bloße Werturteile ohne Angabe der Tatsachen abgebe. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 186/88)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen