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Aidskranker Vater darf sein Kind besuchen

Hamm (ap) - Die Aidserkrankung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm kein Grund, ihm das Umgangsrecht mit seinem Kind zu verweigern. Mit dieser am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung lehnte der Familiensenat des Gerichts den Antrag einer Mutter auf Prozeßkostenhilfe ab. Die Richter seien der Auffassung gewesen, daß durch den Umgang keine besonderen Gefahren für das Wohl des Kindes entstehen, erklärte Gerichtssprecher Karl-Heinz Hugemann in Hamm. Die Mutter des Kindes hatte Prozeßkostenhilfe beantragt, um vor Gericht ein Umgangsverbot ihres geschiedenen Mannes mit dem Kind zu erreichen. (Aktenzeichen: OLG Hamm 5 UF 41/89)

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