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„Auf Attribut der Großmacht verzichten“

Die Grünen wollen den Verzicht auf Atomwaffen im Grundgesetz verankern lassen  ■  Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Die Bundestagsfraktion der Grünen bringt heute einen Antrag in den Bundestag ein, den Artikel 26 des Grundgesetzes um den folgenden Passus zu ergänzen: „Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet auf die Entwicklung und Herstellung, den Besitz oder Mitbesitz, die Verwendung von und Mitverfügung über Atomwaffen. Die Mitwirkung an der Entwicklung und Herstellung von Atomwaffen eines anderen Staates ist verboten.“

Auf einer Pressekonferenz betonten gestern der Atomwissenschaftler Klaus Traube und der Zukunftsforscher Robert Jungk die Notwendigkeit einer derartigen Initiative: „Es ist keine Phantasterei, daß in der BRD die Option auf Atomwaffen offengehalten wird“, meinte Jungk. Die Option auf eine westeuropäische Atombombe werde verstärkt in die Diskussion kommen, wenn in der Bundesrepublik jeglicher nuklearer Mitverfügung nicht von vorneherein ein Riegel vorgeschoben werde. Klaus Traube ergänzte: „Es ist eine abrufbare Infrastruktur für die Herstellung von Kernwaffen vorhanden.“

In der Begründung ihres Antrags verweisen die Grünen auf die Lückenhaftigkeit des Atomwaffensperrvertrags aus dem Jahr 1974, der 1995 ausläuft. Dieser Vertrag läßt die Entwicklung von Trägersystemen, die Atomwaffenforschung und auch den Bau einzelner Bombenkomponenten zu. Der von Adenauer 1954 gegenüber den Westmächten ausgesprochene Atomwaffenverzicht könnte durch den Ausbau der Westeuropäischen Verteidigungsunion (WEU) hinfällig werden, befürchten die Grünen. Jede Beihilfe zum Atomwaffenbau müsse als Verfassungsverstoß sanktioniert werden.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit notwendig. In der SPD unterstützen dies bisher nur Einzelpersonen, obwohl sich Sozialdemokrat Traube überzeugt zeigte, daß die Initiative an der SPD-Basis die Zustimmung einer „überwältigenden Mehrheit“ fände.

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