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Vertretungen bei Schwangerschaftsurlaub

Während des Schwangerschaftsurlaubs soll künftig jede von Frauen besetzte Stelle im öffentlichen Dienst automatisch durch eine Vertretungskraft besetzt werden können. Diese neue Regelung wollen die Parlamentsfraktionen von SPD und AL durch eine Änderung der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung erreichen, teilten die Fraktionen gestern mit. Bisher werden in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes schwangere Frauen ohne Vertretungsmöglichkeit freigestellt.

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