Chronologie des Zerfalls

■ REPs stehen kurz vor Spaltung / Heftiger Briefwechsel Berlin - München / Entscheidung am 9.September

Am 29.August forderten acht der elf Kreisverbände in einem offenen Brief an den Bundesvorsitzenden Schönhuber:

1. Die Amtsenthebung des Landesvorsitzenden Bernhard Andres.

2. Amtsenthebung der stellvertretenden Landesvorsitzenden Straube und Gehring sowie die Einleitung von Ordnungsmaßnahmen mit dem Ziel des Parteiausschlusses. Hauptvorwurf der Basis: „Andres führt sich auf wie ein Diktator.“

Der Fraktionsvorsitzende Degen und seine beiden Stellvertreter Häussler und Miosga übernehmen ab 1.September kommissarisch die Führung der Partei.

1. September: Der Fraktionsvorstand gibt das Resultat einer Sitzung bekannt: „Andres, Straube und Gehring sind mit sofortiger Wirkung aller ihrer Ämter enthoben.“ Weitere Vorwürfe gegen Andres und Co.: „Versuchte Nötigung von Verfassungsorganen. Billigung von körperlicher Gewalt gegen Parteimitglieder“.

1.September. Der Führer aus München meldet sich erstmals zu Wort: „1. Der Vertrauensvorschuß für die Berliner Parteiführung und Fraktion ist verbraucht. Ich werde am 10.September dem Bundespräsidium folgende Vorschläge zur Beschlußfassung unterbreiten: 1. Wer zum Schaden der Partei an die Presse geht, hat sofort mit einem Parteiausschlußverfahren zu rechnen.

2. Satzungsgemäß hat das Präsidium das Recht, sofortige Ordnungsmaßnahmen gegen den Landesvorstand und die Fraktion zu ergreifen. Dies müßte zu Neuwahlen in Berlin führen...

4. Getroffene Ordnungsmaßnahmen des Landesvorstandes sind unwirksam.

4.September. Der Fraktionsvorsitzende Degen an Schönhuber: „Der Brief des Bundesvorsitzenden vom 1.September hat in der Fraktion, bei den Kreisvorsitzenden und den Bezirksverordneten Enttäuschung und Verbitterung ausgelöst...“

4.September. Schönhuber meldet sich erneut bei der Fraktion:

„1. Die verkürzte und im Inhalt verfälschte Weitergabe meines Briefes (vom 1.9.) an die Presse ist parteischädigend, sie wird zu Ordnungsmaßnahmen führen.

2. Eine Amtsenthebung von Andres Ihrerseits ist genauso satzungswidrig wie die zuvor von Andres eingeleiteten Ordnungsmaßnahmen...“

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