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Opfer von Mauss verlangt Entschädigung

Trotz seines rechtskräftigen Freispruchs muß der hannoversche Juwelier Rene Düe weiter mit der Versicherungswirtschaft streiten / Mannheimer Versicherung will Schaden nicht regulieren / Rechtsanwälte verlangen Konsequenzen gegen Mauss und die Polizei  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Auch nach dem rechtskräftigen Freispruch von Rene Düe muß der hannoversche Juwelier weiter mit der Mannheimer Versicherung um die Schadensregulierung und eine Entschädigung streiten. Am vergangenen Freitag hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Revision gegen den im März verkündeten Freispruch von Rene Düe zurückgezogen. Damit steht fest, daß der Juwelier acht Jahre lang unschuldig verfolgt und zu Unrecht mit dem Vorwurf überzogen wurde, den größten Juwelenraub in der Bundesrepublik selbst inszeniert zu haben. Doch die Mannheimer Versicherung, die durch ihren Agenten Werner Mauss die Machenschaften gegen den Juwelier steuerte, verweigert weiterhin jede Zahlung an Düe.

Mit dem rechtskräftigen Freispruch von Rene Düe sei „das größte in der Bundesrepublik bekanntgewordene Komplott aufgeflogen, das von und mit der Polizei im Interesse und mit dem großen Geld einer Versicherung inszeniert worden ist“, konnten die drei VerteidigerInnen des Juweliers gestern in Hannover zwar feststellen, doch Konsequenzen aus dem Urteil gegenüber der Mannheimer Versicherung, gegen Werner Mauss, gegen den Polizeiapparat und auch gegenüber der hannoverschen Staatsanwaltschaft konnten sie nur vehement anmahnen. Düe verlangte von der Mannheimer Versicherung eine sofortige Abschlagszahlung auf die Schadenssumme von 9,92 Millionen DM, die ihm bzw. seinen Lieferanten nach dem Raub im Jahre 1981 vertragsgemäß zusteht. Gegen die Versicherung und dem Land Niedersachsen, die beide für seine Verfolgung und das erste Fehlurteil des Langerichts Hannover verantwortlich sind, macht der Juwelier außerdem Schadensersatzansprüche in „zweistelliger Millionenhöhe“ geltend. Die genaue Höhe des Schadens, der Düe nach seiner Verhaftung durch die Schließung seines Geschäftes in Hannover entstanden ist, müsse allerdings noch durch ein Gutachten festgestellt werden, sagte der Frankfurter Anwalt Kempf.

Die Mannheimer Versicherung selbst hat allerdings bereits erklärt, daß für sie „der Freispruch Dües im Strafverfahren keine Versicherungsansprüche begründet“. Obwohl das Landgericht Braunschweig in seinem nunmehr rechtskräftigen Urteil ausführlich dargelegt hat, wie Rene Düe im Oktober 1981 von zwei unbekannten Tätern in seinem Geschäft bewußtlos geschlagen und beraubt worden ist, verlangt die Versicherung von ihm weiterhin „den Beweis, daß die Voraussetzung für die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag gegeben sind“. Für Rechstanwalt Kempf will die Mannheimer Versicherung mit dieser Weigerung „nur weiterhin die Früchte eigenen illegalen Handelns einsammeln, die durch die Tätigkeit von Werner Mauss gelegt worden sind“. Kaum eine Tat sei intensiver geprüft und aufgeklärt worden wie der Raubüberfall auf Rene Düe in den letzten acht Jahren. Kempf kündigte eine Zivilklage gegen die Versicherung an.

Die drei VerteidigerInnen des Juweliers verlangten außerdem, Werner Mauss und die für das Komplott gegen Düe verantwortlichen Herren der Strafverfolgungsbehörden endlich disziplinarrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An dem Bericht des Sonderermittlers im niedersächsischen Inneministerium, der sich mit den Machenschaften der Polizeiführung im Fall Düe beschäftigt, kritisierte die hannoversche Rechtsanwältin Klawitter die mangelnde Konsequenz. Angesichts der Vielzahl der rechtswidrigen Ermittllungspraktiken gegen Rene Düe handele es sich um einen Fall der Verfolgung eines Unschuldigen. Anders als die einzelnen Verstöße, die der Bericht des Sonderermittlers aufzähle, sei diese Straftat bis heute nicht verjährt.

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