piwik no script img

BRD-Arbeitsrecht gilt auch bei Alliierten

Kassel (ap) - Für die zivilen deutschen Arbeitnehmer der in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht. Nach einer jetzt in Kassel veröffentlichten Entscheidung muß im Streitfall vor dem Arbeitsgericht jedoch die Bundesrepublik Deutschland an Stelle des Arbeitsgebers verklagt werden. (AZ: Bundesarbeitsgericht 7 AZR 210/88)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen