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Klage gegen 'Vorwärts‘

Bonn (afp) - Ein Redakteur der eingestellten SPD -Parteizeitung 'Vorwärts‘ wird heute vor dem Bonner Arbeitsgericht gegen den Vorwärts-Verlag auf Weiterbeschäftigung klagen. Er wurde unter anderem deshalb nicht in das Nachfolgemedium 'Vorwärts Sozialdemokratisches Magazin‘ übernommen, weil er nicht der SPD angehörte. Der noch bestehende Betriebsrat des 'Vorwärts‘ und der Redakteur sind der Ansicht, daß die SPD ihn und die anderen Mitarbeiter des alten Parteiblattes nicht hätte kündigen dürfen, da Kündigungen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch beim Übergang eines Betriebes auf einen neuen Besitzer für mindestens ein Jahr verboten seien. Von den entlassenen 'Vorwärts'-Redakteuren haben bisher nur vier wieder Arbeit gefunden.

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