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Georgien will Souveränität

■ Eingliederung in die Sowjetunion als „Annexion“ bezeichnet

Moskau (afp/ap) - Der Oberste Sowjet der Georgischen Sowjetrepublik hat sich das Recht auf Austritt aus der UdSSR vorbehalten. In einem am Sonntag gefaßten Beschluß beansprucht er außerdem das Recht, sowjetische Gesetze für ungültig zu erklären, wenn diese georgischen Interessen zuwiderlaufen sollten, und proklamierte, daß georgische Bodenschätze der Republik gehören. Der Oberste Sowjet Georgiens billigte zudem einen Kommissionsbericht, in dem der Einmarsch der Roten Armee im Jahre 1921 nach dreijähriger Unabhängigkeit des Landes als „militärische Einmischung, Intervention und Besetzung mit dem Ziel einer Veränderung des bestehenden politischen Systems“ und die Eingliederung in die Sowjetunion als „Annexion“ bezeichnet wird.

Seit im April dieses Jahres Polizei- und Sicherheitskräfte eine Demonstration in Tiflis mit brutaler Gewalt zerschlugen, hat sich das Verhältnis Georgiens zu Moskau entscheidend verschlechtert. Seitdem sei nichts mehr wie vorher, sagten selbst Georgier, die sich bisher von nationalistischen Positionen distanzierten. Auch das Auswechseln der alten Parteiführung und die Wahl des ehemaligen KGB-Chefs Givi Gumbaridse, eines Georgiers, zum neuen Ersten Parteisekretär und inzwischen auch zum Staatschef hat daran nichts geändert.

Die sowjetischen Baltikrepubliken Litauen, Estland und Lettland streben unterdessen an, daß die Frage ihrer Unabhängigkeit auf dem amerikanisch-sowjetischen Gipfeltreffen Anfang Dezember behandelt wird. Sie fordern, die „baltische Frage“ nicht als innenpolitisches Problem Moskaus anzusehen, sondern sie auf der Grundlage der internationalen Rechte zu lösen.

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