Mit der Tötung des eigenen Sohns gedroht

■ Ägypter zu 15 Monaten Knast wegen Geiselnahme seines Sohnes verurteilt / Er wollte seine Abschiebung verhindern

Wegen Geiselnahme seines fünfjährigen Sohnes wurde ein 35 Jahre alter Elektriker aus Ägypten gestern vor dem Berliner Landgericht zu 15 Monaten Knast verurteilt. Als im August Polizeibeamte in die Steglitzer Wohnung des Angeklagten kamen, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen, hatte der Mann das Kind auf seinem Schoß festgehalten. Dabei hat er laut Urteil mehrmals eine Glasscherbe in bedrohliche Nähe des Jungen gebracht. Ein Polizist hatte ausgesagt, der Mann habe gedroht, sich und das Kind zu töten, falls er mitgenommen würde. Das Gericht glaubte dem Elektriker jedoch, daß er zu keiner Zeit Tötungs- oder ernsthafte Verletzungsabsichten gehabt habe.

Die Richter gingen von einem minderschweren Fall aus und sprachen dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seiner besonderen psychischen Situation zwischen „Euphorie und Enttäuschung“ zu. Der wegen eines Heroindelikts vorbestrafte Mann hatte sich nach Ausführungen seines Anwalts gerade am Tag, als die Polizei kam, Hoffnungen gemacht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sein Hoffen und Bangen bei seiner deutschen Frau und den drei Kindern bleiben zu können, sei plötzlich zerstört worden, argumentierte der Verteidiger, und da habe er rot gesehen.

Insgesamt ist der Fall laut Urteilsbegründung nicht als typische Geiselnahme zu bewerten. Der Angeklagte müsse sich allerdings vorhalten lassen, daß er etwas habe durchsetzen wollen, worauf er nicht den geringsten Anspruch habe. Zumal er hier mit Rauschgift gehandelt habe, habe das Gericht keinerlei Verständnis dafür, daß er nicht abgeschoben werden solle. Das gelte auch, wenn jemand in seiner Heimat hohe Strafen zu erwarten habe.

Der Elektriker wurde seinen Angaben nach in Ägypten zu 15 Jahren Haft verurteilt, nachdem er wegen eines angeblich gestohlenen Gewehrs von der Armee desertiert war.

Falsche Drogenfahnder raubten Geld

Mit simplen Blechmarken versuchten heute früh zwei 25jährige Männer einem 60jährigen Mann und seinem 25jährigen Sohn vorzugaukeln, daß sie Drogenfahnder seien. Die beiden selbsternannten „Fahnder“ wollten Vater und Sohn nach dem Verlassen eines Lokals in Neukölln durchsuchen. Der 60jährige fiel nicht auf sie rein, und es gab eine Schlägerei. Dabei wurde dem Vater Geld geraubt, der Sohn gab seine Lederjacke und Geld den Tätern, die mit ihrer Beute flüchteten.

dpa