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Kündigung rechtmäßig

Eine Kündigung wegen Arbeit während einer Krankschreibung hat das Landesarbeitsgericht durch Urteil für rechtmäßig erklärt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten war der Kläger zum 14. Oktober 1988 arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. In einem ärztlichen Attest wurde ihm bescheinigt, daß gegen eine Betätigung im Freien keine Bedenken bestünden. Die Arbeit solle eine Stunde täglich nicht überschreiten. Seit Anfang Dezember war der Kläger jedoch an mehreren Tagen bei Arbeiten im Betrieb seiner Ehefrau beobachtet worden. Dort war er mehrere Stunden am Tag tätig, indem er Lastwagen mit Weihnachtsbäumen be- und entlud und eine Verkaufsstelle einrichtete.

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