Tschernobyl war „höhere Gewalt“

Der Super-GAU von Tschernobyl war „nicht vorhersehbare höhere Gewalt“ - wenigstens für Reisende, die danach in bestimmten Fällen zum Rücktritt von Reisen nach Osteuropa berechtigt waren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 60/89). Es ging um eine vom Land Baden-Württemberg untersagte Klassenfahrt im Mai 1986 nach Prag. Dem Reiseunternehmen müssen aber ein Teil der Hotel -Stornogebühren und Kosten für Visabeschaffung und Fachliteratur ersetzt werden.