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BAFöG-Führer

Auf große Zustimmung ist in der Gleichstellung die Ausgabe eines Rechtsberaters „Mein Recht auf BAFöG“ gestoßen. Zum ersten Mal wurde der Versuch der doppelgeschlechtlichen Formulierungen unternommen. Die Gleichberechtigung - so die Leiterin der Gleichstellungsstelle, Ursula Kerstein - setzt auch die sprachliche Gleichberechtigung voraus. Sie ist zufrieden darüber, daß Frauen sich nicht mehr mit Fußnoten zufrieden geben, die aussagen, die traditionell verwandte männliche Form gelte selbstverständlich auch für Frauen. Daß der Bademeister im Sinne der preußischen Badeverordnung von 1911 auch eine Bademeisterin sein könnte, reicht nach 70 Jahren formaler Gleichberechtigung von Frauen nicht mehr. Der von vielen betroffenen Frauen in Gang gesetzte Sensibilisierungsprozeß in der Sprache trage also erfreulicherweise auch mal Früchte.

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