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Halbaffen unerwünscht

■ Freier Reiseverkehr für Hamster und Meerschweinchen / Hunde brauchen Zeugnisse, Affen eine Genehmigung

Berlin (Originalton afp) - Der innerdeutsche Reiseverkehr wird ab dem 15. Februar auch für Haustiere leichter. Nach Angaben des Grenzveterinärdienstes der DDR benötigen Hunde und Hauskatzen bei der Einreise oder im Transit nur einen Nachweis über eine Tollwutschutzimpfung, die nicht länger als ein Jahr und mindestens 30 Tage alt sein muß. Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Streifenhörnchen und andere „Kleinsäuger“ können völlig frei reisen. Für Hauskaninchen, Hausgeflügel und Stubenvögel außer Papageien oder Sittichen gilt eine „Mengenbegrenzung“ von maximal drei Exemplaren. Für Papageien und Sittiche, die gefährliche Infektionskrankheiten übertragen können, gelten besondere Regelungen. Sie benötigen ein aktuelles Veterinärzeugnis, das bestätigt, daß sie gesund sind und in ihrem Herkunftsbestand in den letzten 30 Tagen keine ansteckenden Krankheiten bekannt geworden sind.

Nicht so erwünscht sind Affen und Halbaffen in der DDR. Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung des Amtstierarztes am Zielort und Artenschutzdokumente. Die Ein- und Ausreise hat zudem auf Grenzübergängen mit tierärztlichen Dienst zu erfolgen, während die anderen Haustiere alle Grenzübergänge benutzen dürfen. Etwas leichter haben es Pferde, die zum Sport, als Zugtier, im Touristikverkehr oder zu „kulturellen Veranstaltungen“ einreisen. Mit einer amtstierärtlichen Bescheinigung über infektiöse Anämie und eine Influenza -Impfung können die Vierbeiner über alle Übergänge in die DDR. „Für Deckzwecke, zum Abfohlen, für Klinikaufenthalte“ sowie für Sonderausstellungen ist jedoch eine amtstierärztliche Genehmigung aus der DDR erforderlich.

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