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Liberale Ausländerpolitik gegen „Überforderung“

■ FDP will Bundesdeutsche und Ausländer voreinander schützen

Die FDP will die Menschenwürde der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer schützen und die Bundesbürger vor einer „Überforderung mit AusländerInnen“ bewahren. Dazu dient ihr der am 9. Februar im Bundestag vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Ausländerrechts, der im wesentlichen zur Konsequenz haben soll, den Zuzug von Ausländern formell zu erschweren.

Nach Meinung des FDP-Landesvorsitzenden Manfred Richter ist das Gesetz ein „gelungener Rahmen von Eckwerten, der jetzt nur noch in Einzelpunkten korrigiert werden“ müßte. Zwar habe man sich „nicht jeder Maximalforderung hingeben“ können, doch bereite der vorgelegte Entwurf ein „großzügiges Integrationsangebot“ an AusländerInnen, die bereits in der BRD leben und beuge andererseits „schrankenlosen“ Zuwanderungswünschen vor. Im einzelnen lobte der Liberale gestern vor JournalistInnen die „gesteigerte Rechtssicherheit“ und eine „klare

Regelung über Ausweisungs tatbestände“. Im Klartext: Wessen Asylantrag abgelehnt wird, muß nach dem neuen Gesetz unverzüglich die BRD verlassen.

Der innenpolitische Sprecher der Bremer FDP -Landtagsfraktion, Friedrich van Nispen, spezifizierte das neue Gesetz Bremisch: Die Behörden hätten in der Praxis die geltenden Rechtsvorschriften bei „Zuwanderern im weitesten Sinne dilettantisch gehandthabt“. Das neue Gesetz sei wesentlich straffer formuliert und biete weit weniger Auslegungsspielraum als bisher.

Der Gesetzesschuß, wenn er denn im Sommer endgültig nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag losgeht, trifft allein die betroffenen AusländerInnen. Als „eisernes Korsett“ betrachtet Rechtsanwalt Volkert Ohm den neuen Entwurf. So ist beispielsweise für eine Familienzusammenführung der Nachweis einer Erwerbstätigkeit nötig, für eine Aufenthaltsgenehmigung 60 Monate Pflichtbeiträge in die Sozialversicherungskassen. ma

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