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Abbruch bis zur 22.Woche?

■ ASF-Frauen wollen Fristenlösung und "Herausnahme" des Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch / Bundeskonferenz in Essen

Berlin (taz) - Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) hat einen neuen Vorstoß gegen den §218 gewagt. Auf ihrer Bundeskonferenz am vergangenen Wochenende in Essen forderten die Teilnehmerinnen fast einstimmig die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 22.Woche sowie „die Herausnahme“ der Abtreibungsparagraphen aus dem Strafgesetzbuch.

Begründet wird der Beschluß damit, daß „wegen des Selbstbestimmungsrechts der Frau niemand die Frau zum Austragen der Schwangerschaft zwingen darf“, auch wenn das werdende Leben verfassungsrechtlich grundsätzlich geschützt sei.

Die zunächst merkwürdig anmutende Koppelung der Forderung nach Fristenlösung und Streichung wird damit erklärt, „daß bei ersatzloser Streichung des §218 StGB die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs nicht gewährleistet ist“. Denn möglicherweise würden die Gerichte die Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch für sittenwidrig erklären und nach §226a (Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung des Verletzten vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt) den Eingriff als strafbar werten. Strafandrohung und Strafmaß wären wie beim §218. Im Gesetzesvorschlag der SPD-Frauen heißt es nun: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich auf Verlangen der Schwangeren zulässig. Voraussetzung ist, daß der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin oder einem Arzt in einer dafür hinreichend ausgestatteten Einrichtung vorgenommen wird... Ein Schwangerschaftsabbruch soll so früh wie möglich erfolgen, nach der 22.Woche ist er nur noch aus medizinischen Gründen... zulässig.“ Die Kosten für den Eingriff müssen die Krankenkassen tragen.

Teile der SPD-Führung stehen dem ASF-Beschluß jedoch kritisch gegenüber. Eine ersatzlose Streichung des §218 wurde bisher von der SPD abgelehnt.

Uhe

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