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DAS SELBSTMORDPROGRAMM

■ Gefangenenrevolte und Reaktion am Beispiel der JVA Kassel I

Kassel I gehört neben Schwalmstadt und Butzbach zu den bestgesichertsten Haftanstalten Hessens - Sicherheitsstufe I. Kassels Besonderheit - sogar in einer wissenschaftlichen Untersuchung durch Professor Böhm nachgewiesen - ist ein besonders restriktiver Vollzug. Überlange Einschlußzeiten, schlechtere Besuchsbedingungen, härte Disziplinarstrafen und geringere Chancen auf bedingte Entlassung, kombiniert mit einer Rechtspflege, die den Anwalt Bossi einmal zu dem Ausspruch veranlaßt haben soll, vor den Toren Kassels höre die Rechtsprechung auf. All das brachte diesem Knast den Ruf von „Hessisch Sibirien“ ein.

Gleichzeitig galt er stets als „toter Knast“: keine Rebellionen, aber dafür um so mehr Selbstmorde. Seit Anfang 1988 bis jetzt hingen fünf Kollegen im Seil. Im Vergleich dazu in Schwalmstadt „nur“ einer. Als ein Kollege es wagte, die Anstaltsleitung für die Selbstmorde verantwortlich zu machen, wurde er vor Gericht gestellt und verurteilt! Widerstand ist im Keim zu ersticken - die Selbstmorde durften nur als individuelle oder am besten als unerklärliche Einzelfälle gelten.

Dazu Professor Herb Goldberg über „plötzlichen Tod aus ungeklärter Ursache“: „In einer Untersuchung zu diesem Gegenstand dienten Ratten als Objekte; sie wurden eingesperrt und dann einem Streß ausgesetzt, vor dem sie nicht fliehen und gegen den sie nichts unternehmen konnten. Die Situation war völlig hoffnungslos, und die Ratten zeigten bald ein Verhalten, das man als völlige Aufgabe und Resignation deuten konnte. So ist vielleicht auch die Situation vieler Männer, wenn sie „plötzlich und unerwartet“ sterben. Ihr Tod ist der letzte Ausdruck ihrer Hoffnungslosigkeit, der Ausweglosigkeit ihrer Lage und ihres endgültigen Nach- und Aufgebens.“

Knastrandale nach zweiter Selbsttötung

Am Abend des 12.Januar 1990 wurde in Kassel innerhalb von 14 Tagen zum zweiten Mal ein Gefangener tot in seiner Zelle aufgefunden: Selbstmord durch Strangulation. Trotz Abschottung innerhalb des Knastes verbreitete sich diese Nachricht im Laufe des folgenden Tages. Samstag Abend exakt 24 Stunden danach - stand Kassel Kopf: was seit Jahren als unmöglich und undenkbar galt, geschah. Hunderte von Gefangenen brachten für ein paar Stunden den Knast zum Tanzen. „Brennende Gegenstände wurden aus den Fenstern geworfen, Getränkedosen oder ähnliches an Gitterstäbe geschlagen, um Krach zu schlagen. Und immer wieder Rufe wie „Mörder, Mörder!“. So jedenfalls berichtete später die Lokalpresse.

Die Anstaltsleitung der JVA reagierte massiv: einzelne Kollegen wurden in die B-Zellen verschleppt, der Sonntag wurde zum Totensonntag. Ohne Rücksicht auf gesetzliche Bestimmungen, feierte der Sicherheitsdienst seine Orgie: 40 Stunden Totalverschluß für alle. Frühstücksausgabe im Laufe des Vormittags mit vier Beamten je Zellentür in Einzelabfertigung, Verweigerung der Hof-Freistunde, Ausfall aller Götterdienste, kein Umschluß, keine Besuche. Angehörige wurden am Tor zurückgewiesen und noch bis zum Ende der Woche wurde sogar den ehrenamtlichen Mitarbeitern der Zutritt verwehrt.

Zwangsverlegung nach „kleiner Nachtmusik“

Als Sonntag Abend erneut die „kleine Nachtmusik“ begann, verschwanden weitere Gefangene im Keller der Anstalt und Montag früh starteten die ersten Transporte: nach geltenden Gesetzen rechtswidrige Zwangsverlegungen in andere Knäste. Auch der Schreiber dieser Zeilen machte die Erfahrung, daß es ihm zwar durch Paragraphenwerk verboten war, ohne Erlaubnis auch nur einen einzigen Schritt aus seinem Haftraum zu machen, andererseits die Justiz sich jedoch das Recht anmaßte, ihn in einen Transportkäfig zu stopfen und 100 Kilometer weiter in eine völlig fremde Kiste zu sperren. Eine Maßnahme, die durch das Abreißen der sozialen Bindungen, der Beziehungen und Kontakte den Menschen und seinen Widerstand brechen soll...

Obwohl die Anstaltsleitung Mitte der Woche verkünden mochte, der Knast sei mit Erfolg „befriedet“, gab es zunächst noch Versuche einzelner Gefangener, durch Hunger und Durststreiks nicht nur die Rückverlegung der Verschleppten, sondern auch eine Untersuchung und Veränderung der Kasseler Haftbedingungen zu erreichen. Die Minimalforderung lautete: Verwirklichung des Strafvollzugsgesetzes (gültig seit 1977) endlich auch in der JVA I.

Die Anstaltsleitung reagierte mit einzelnen, beschwichtigenden Gesprächen, die zum Ende des Streiks führten. Sowie per allgemeinem Aushang mit dem Versprechen, wenn man nun Ruhe und Geduld bewahren würde, könnte vielleicht vom Ministerium die seit langem strittige Genehmigung für Einzelfernseher gewährt werden. Zuckerbrot und Peitsche - uralte Methoden.

In den folgenden Wochen gelang es den Gefangenen, ein gewisses Interesse der Medien für die Vorgänge in der Anstalt zu mobilisieren und über die Partei der Grünen bis in den Hessischen Landtag Resonanz zu finden, zumal unter den fünf Zwangsverlegten drei Mitglieder des Grünen -Arbeitskreises in der JVA gewesen waren. In einem Leserbrief an die taz erklärte ein Gefangener: „Auch durch Verschleppung von sogenannten Rädelsführern können die hier nicht mehr machen, was sie wollen. Die Menschen hier haben was begriffen.“ Ob die Kraft allerdings reichen wird, um die längst überfälligen Veränderungen in der Anstalt zu erreichen, bleibt offen. Die Tatsache, daß inzwischen ein weiterer, nur knapp gescheiterter Selbstmordversuch bekannt wurde, spricht sowohl für die Notwendigkeit einer Vollzugsreform wie auch für die im Knast herrschende Verzweiflung. (...)

Isolation ist das Grundmerkmal des geschlossenen Vollzuges

Es steht fest, daß die Prozentzahl der Selbstmorde im Strafvollzug um ein Mehrfaches höher als im Bevölkerungsdurchschnitt liegt. Die Grundursache ist die Isolation und diese wiederum ist das Grundmerkmal des geschlossenen Vollzugs, zumal in Anstalten der höchsten Sicherheitsstufe wie Kassel. Isolation von Familienangehörigen, von den Freunden und Bekannten, von der gesamten Außenwelt; Isolation durch die Abschottung auch innerhalb des Gefängnisses, die Isolierung der Insassen untereinander; die Isolation durch die räumlich-zeitliche Distanz zu den sozialen Diensten bei gleichzeitiger Reduzierung des Kontakts zum Stationsbeamten auf Schließvorgänge und praktisch Null-Kommunikation mit den Verantwortlichen in der Anstaltsleitung, deren Beurteilungen, Anordnungen und Beschlüssen der Gefangenen jedoch ausgeliefert ist. Diesen „Zustand der Quälerei“ beschrieb einmal jemand mit den Worten: „Die Situation ist festgefahren und spannungsgeladen. Eine aufklärende Kommunikation scheint unmöglich. So wirkt alles noch düsterer, noch auswegloser. Beziehungen drohen in die Brüche zu gehen. Alles zerrinnt unter den eigenen Händen und man scheint dazu verurteilt zu sein, dem Zerfall hilflos zuschauen zu müssen.“

Dies beschreibt anschaulich, was der Psychiater Mechtler die Pathogenie des Strafvollzugs nannte - die krankmachende, destruktive Wirkung der Haftbedingungen. Sie ist genauso lange bekannt, wie offenbar selbstverständlich: „Aber merke dir eines und präge es deinem noch so formbaren Geist ein: der Mensch hat eine panische Angst vor dem Alleinsein. Der erste Gedanke des Menschen, sei er ein Aussätziger oder ein Gefangener, ein Sünder oder ein Krüppel, ist stets der, einen Schicksalsgefährten zu finden.“ (Honore de Balzac)

Trotzdem (oder gerade deshalb?) wird Isolation als Prinzip weiter eingesetzt. Dies insbesondere auch als gezielte Maßnahme gegen einzelne Gefangene, die sich gegen die selbstzerstörerische Wirkung der Haft zur Wehr setzen: sowohl die „Sonderhaftbedingungen“ gegen politische Gefangene, als auch die Zwangsverlegung wie sie nun in Kassel als Reaktion auf die Januarrevolte erfolgten, sollen die Widerstandsfähigkeit der Betroffenenen brechen.

Justizmerkheft zieht Vergleich zwischen Strafvollzug und Wohnghettos

Eine 1978 als Justizmerkheft zur Selbstmordprophylaxe veröffentlichte Schrift der hessischen Vollzugspsychologen stellt denn auch fest, daß bereits der übliche Normalvollzug „ein Klima, das Suizidtendenzen fördert“ darstellt: „Wenn zu viele Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen auf zu engem Raum gezwungenermaßen zusammenkommen, wird eine aggressive Atmosphäre gefördert... Unsere Anstalten sind vergleichbar mit den heute vielfach geschmähten Wohngettos... Auch in den Wohnsilos ist die Selbstmordrate ungewöhnlich hoch... Kahle Zellen fördern das Gefühl des Alleinseins und des Nicht-Geborgenseins... In der Haft nimmt man dem Gefangenen eine Reihe wesentlicher Aktivitäten, die in Freiheit selbstverständlich sind. Somit sinkt das allgemeine Aktivierungsniveau erheblich ab. Wir wissen jedoch alle, daß auch in der Freiheit Menschen, die keinerlei Aufgaben haben, dazu neigen, schnell zu resignieren, lustlos zu werden... Dagegen zwingen tagsüber geschlossene Zellen die Gefangenen zur Passivität. Dadurch werden depressive Entwicklungen gefördert... Es zeigt sich immer wieder, daß die Ungewißheit bezüglich des Verhaltens und Wohlbefindens nahestehender Personen die Stimmung stark depressiv verfärben kann. Solche Stimmungen spitzen sich zu durch das Gefühl der eigenen Ohnmacht, des Selbst-nichts-tun -könnens... Ein Mensch, dem in einer bedrückenden Situation die Hände gebunden sind, steigert sich immer tiefer in seine Verzweiflung... Jeder von uns ist angewiesen auf Kontakte die ihm ein Mindestmaß an zwischenmenschlicher Zuwendung einbringen. Eine Inhaftierung unterbricht solche Beziehungen abrupt... Es liegt klar auf der Hand, daß die übliche Besuchpraxis den depressiven Tendenzen eines Gefangenen nicht abhelfen kann, sie in manchen Fällen eher noch verstärkt.“

(...) Das oberste Vollzugsprinzip in Sicherheitsknästen wie Kassel funktioniert nach der berühmten Devise: „Klappe zu Affe tot!“ Daß dabei dann Gefangene auf der Strecke bleiben, scheint man nach dem Prinzip: „Mit Schwund muß man rechnen“, hinzunehmen. „Da wird leider auch einmal gestorben“, so argumentierte beispielsweise die Anstaltsleitung der JVA Bochum-Krümmede einige Selbstmorde in ihrem Knast.

Wer ist für die Vollzugsbedingungen in der JVA Kassel I verantwortlich?

Am 12.8.1987 erließ der Hessische Justizminister Koch unter der Kopfzeile: „In den Kasseler Vollzugsanstalten wird vorbildliche Resozialisierungsarbeit geleistet“ eine Presseerklärung, in der es hieß: „In den vergangenen Jahren sei gerade die Kasseler Vollzugsanstalt und ihr Mitarbeiterstab - offenbar gezielten - massiven und ungerechtfertigten Anwürfen seitens gewisser politischer Gruppierungen ausgesetzt gewesen. Der Vorwurf, in Kassel werde ein 'menschenverachtender, inhumaner Vollzug‘ praktiziert, sei angesichts der dortigen Vollzugspraxis absurd.“

Knast nur „Auslöser“ nicht die „Ursache“ für Selbsttötungen?

Ein Jahr später galt es zu erklären, warum dann dieser vorbildliche Knast eine Serie von Selbstmorden produziert hatte? Ein Sprecher des Justizministeriums beeilte sich zu versichern: „Das Bild in Hessen weise daher keine nennenswerten Auffälligkeiten auf; mit Sicherheit könnten die Verhältnisse in der JVA Kassel I nicht für die Selbstmorde verantwortlich gemacht werden.“

Der Vollzug sei „nur Auslöser, nicht die Ursache“. Allerdings in der Antwort auf eine Landtagsanfrage hieß es: Es sind nach wie vor Bemühungen im Gange, durch Verbesserungen der Personalsituation, insbesondere im Bereich der Fachdienste, durch Umstrukturierung sowie Neu und Erweiterungsbauten von Vollzugsanstalten, durch Vermehrung der Freizeit- und Sportangebote sowie durch Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Gefangene die Haftbedingungen zu verbessern und damit die Suizidgefahr zu verringern.“ Also doch ein gewisser Zusammenhang?

Auch der Kasseler Anstaltsleiter Kimpel, der zunächst resignierend („Selbstmorde sind letztlich nie zu verhindern.“) die Hände hob, (um sie dann anschließend in den Schoß sinken zu lassen?), räumte ein, daß es gravierende Probleme gäbe. Um die aber zu lösen, „müßte man bessere Haftbedingungen schaffen“, die aber „derzeit weder politisch durchzusetzen noch zu finanzieren“ seien.

Geld für Natodraht, aber nicht für Umsetzung der Strafvollzugsreform

Geldmangel also? Nun, im Jahre 1989 erhielt die JVA I eine neue Nato-Draht-Mauerkrone, die zusätzlich noch mit Rundum -Elektronik gespickt wurde... Kostenaufwand Gerüchten zufolge: 1,2 Millionen DM! Aber Geldmangel ist das ewig -gleiche Lied, wann immer es darum geht, die fortschrittlichen Ansätze des 1977 verabschiedeten Strafvollzugsgesetzes (nicht!) in die Tat umzusetzen! Sei es die Frage des Arbeitslohns(-hohns), wo schon 1975 im Bundestag zwecks Abbiegens einer Klage wegen unerlaubter Zwngsarbeit eine Erhöhung auf 40 Prozent der „draußen“ üblichen Durchschnittslöhne in Aussicht gestellt wurde. Um nun 1990 eine tatsächliche Erhöhung von fünf auf sechs Prozent monatelang zu debattieren, was zur Folge hat, daß Inhaftierte weiterhin allein um ihre Prozeßkosten zu begleichen oft jahrzehntelang Knastarbeit verrichten müßten. Von anderen Schuldentilgungen oder einer materiellen Wiedergutmachung ganz zu schweigen. Auch die längst zugesagte Aufnahme der Gefangenen in die Rentenversicherung und die allgemeine Krankenversicherung scheitert immer wieder am „Geldmangel“.

Und wenn es darum geht, den offenen Vollzug auszuweiten, der ja laut Gesetz der eigentliche Regelvollzug sein sollte, da man weiß, daß der geschlossene Vollzug für die Resozialisierung „die ungünstigste von allen zur Verfügung stehenden Strafformen“ ist (Justizminister Günter 1984 im Hessischen Landtag). Tatsächlich aber werden bundesweit mehr als 90 Prozent aller Inhaftierten eben im Geschlossenen verwahrt... Auch in Kassel, obwohl rund drei Viertel der Insassen Gesamtstrafen von weniger als 24 Monaten zu verbüßen haben. Es gibt einfach fast keine Plätze im Offenen und es werden seitens der Landesregierung auch kaum welche neu geschaffen. Was nützt es dann, wenn der Standardkommentar des Strafvollzugsgesetzes den offenen Vollzug als „eine der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen“ zum Zwecke der Resozialisierung erklärt?

„Angespannte Haushaltslage“ verhindert Resozialisierungsmaßnahmen

Die Bundesregierung behauptete im Frühjahr 1989 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen, ihr sei „ein Verzicht auf Resozialisierungsmaßnahmen nicht bekannt. Daß die Fortentwicklung des Strafvollzuges nicht in dem bei den Gesetzgebungsarbeiten zum Strafvollzugsgesetz in Aussicht genommenen Maße weitergeführt wurde, hängt mit der gegen Ende der Gesetzgebungsarbeiten eingetretenen angespannten Haushaltslage der Bundesländer zusammen. Es ist unrichtig, sie als einen Verzicht auf Resozialisierungsmaßnahmen zu interpretieren.“

Nun ja, es ist häufiger verboten, die Dinge beim Namen zu nennen. Solange die verheerenden Wirkungen der verweigerten Rechtsverwirklichung nur diejenigen treffen (scheinbar!), die man ohnehin so vergittert und vergattert glaubt, daß sie sich nicht wehren können, wird es wohl dabei bleiben.

Verantwortlich sind für Knäste formal immer die Länderjustizverwaltungen. Zuständigkeitshalber. Auch wenn sie nur Ausführende der „großen Politik“ sind. Und was die Verantwortung des jeweiligen Anstaltsleiters angeht, so beruft sich etwa Herr Kimpel in Kassel auf strikte Vorgaben des Aufsichtsdienstes aus dem Ministerium, wenn es darum geht, die Forderungen des § 3 des Strafvollzugsgesetzes umzusetzen, in dem es heißt: „Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“

Einer schiebt's dem anderen zu

Der Anstaltsleiter verkündet, ihm seien die Hände gebunden. Die Bundesregierung jedoch erklärt in ihrer Stellungnahme: „Die Gestaltungsgrundsätze des § 3 StVollzG gelten für den gesamten Vollzug der Freiheitsstrafe. Die in der Fragestellung angesprochene Fortentwicklung kann nicht durch allgemeingültige Regelungen gefördert werden. Es kommt vielmehr darauf an, die in den einzelnen Justizvollzugsanstalten gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen.“

So schiebt es einer dem anderen zu. Verantwortung trägt offenbar niemand gern, wenn es letztlich um die Verantwortlichkeit für tote Gefangene geht! Das allerdings macht diese auch nicht wieder lebendig, noch verhindert es weitere Tote: das Selbstmordprogramm läuft!

R.W., Butzbach

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