: Unbekannte EG
Einer der vielen Väter des EG-Gedankens, Jean Monnet, schrieb als Mitglied der französischen Exilregierung 1943 in Algerien: „Es wird in Europa keinen Frieden geben, wenn die Staaten auf der Grundlage der nationalen Souveränität wiedererrichtet werden. Daher müssen die Staaten Europas sich zu einer Föderation oder einem europäischen Gebilde zusammenschließen, das sie zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen Einheit zusammenwachsen läßt“.
Beeindruckt von der durch den Krieg verursachten Zerstörung nahmen sich die Nachkriegspolitiker Frankreichs, Italiens, der Bundesrepublik und der Benelux-Länder Monnets Worte zu Herzen und gründeten nacheinander den Europäischen Rat (1949), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) (1951), die Europäische Wirtschaftgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) (beide 1957).
Durch die Fusion dieser Organe entstand dann 1967 die Europäische Gemeinschaft (EG). Aus sechs Mitgliedern wurden zwölf, aus der anfänglichen Zollunion entstand ein großer Wirtschaftsraum, der nach den Beschlüssen der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 bis 1992 zur vollständigen Wirtschafts-, Währungsunion ausgebaut werden soll.
Über die Verwirklichung der Gemeinschaftsverträge entscheidet der Rat der Mitgliedsregierungen. Je nach den anstehenden Fragen treffen sich dazu die Fachminister. Dreimal jährlich tagen die Regierungschefs als Europäischer Rat, nicht zu verwechseln mit dem 1949 gegründeten in Straßburg ansässigen Europarat, in dem sich bislang die Vertreter von 23 europäischen Ländern hauptsächlich mit Menschenrechtsfragen beschäftigten.
Die Kommission mit Sitz in Brüssel wird als „Motor“ der Gemeinschaft bezeichnet. Sie verwaltet den EG-Haushalt, der sich nicht über Beiträge der Mitgliedsländer finanziert, sondern durch Einnahmen aus den gemeinsamen Außenzöllen, Abschöpfungen von Agrareinfuhren und Abgaben auf Zucker- und Mehrwertsteuern. Unter der Anleitung der 17 von den Regierungen einvernehmlich auf vier Jahre ernannten Kommissare produzieren die knapp 15.000 Mitarbeiter Gesetzesvorlagen.
Die 518 Abgeordneten des in Straßburg ansässigen Europäischen Parlaments haben die Aufgabe, die Gesetzesvorlagen zu prüfen, bevor sie vom Rat beschlossen werden. EG-Gesetze müssen in einer Frist zwischen 18 Monaten und drei Jahren von den Parlamenten der Mitgliedsländer in die nationalen Gesetze übernommen werden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg tritt in Aktion, wenn die Gemeinschaftsverträge nicht eingehalten oder unterschiedlich ausgelegt werden.
mb
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