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Es darf ermittelt werden

Im U-Boot-Skandal genehmigt Wirtschaftsministerium Ermittlungen / Grüne: Genscher soll „Blockade“ beeenden  ■  Aus Bonn Gerd Nowkowski

Bundeswirtschaftsminister Haussmann (FDP) soll die Ermächtigung erteilt haben, im Zusammenhang mit dem U-Boot -Skandal auch wegen Geheimnisverrat zu ermitteln. Der Sprecher des Ministeriums wollte dies nicht bestätigen: Er erklärte lediglich, die Entscheidung werde heute bekanntgegeben. Auch der Kieler Staatsanwaltschaft, die den Antrag gestellt hatte, liegt eine Entscheidung noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte bei ihren Ermittlungen zahlreiche Hinweise gefunden, daß von den beteiligten Firmen die Baupläne jener U-Boote nach Südafrika weiterverkauft wurden, die für Indien bestimmt waren. Die indische Regierung war erst kürzlich in Bonn vorstellig geworden und hatte heftig gegen den Bruch des Geheimschutzabkommens protestiert. Der Verstoß gegen das Geheimschutzabkommen verjährt Ende des Monat. Vor einem Jahr hatte das Wirtschaftsministerium der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung verweigert.

Die Grünen haben Außenminister Genscher (FDP) aufgefordert, die „Blockade“ der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „endlich aufzugeben“. Genscher weigert sich immer noch, einen außenpolitischen Schaden durch den Skandal anzuerkennen. Wie verheerend die Wirkung tatsächlich ist, hatte in einem geheimen Schreiben der Bonner UN-Botschafter Bräutigam am 23. November 1989 beschrieben, als die UN das Waffengeschäft verurteilte. Die Bundesrepublik habe „erstmals wieder Kritik unter Namensnennung...hinnehmen müssen, nachdem ihr dies zuvor fünf Jahre lang erspart geblieben war“. Man habe es „mit einer praktisch von allen UN-Mitgliedern geteilten Überzeugung zu tun, daß Bauunterlagen für U-Boote geliefert wurden“, schreibt Bräutigam: „Unter diesen Umständen ist es sogar erstaunlich, daß immerhin 43 Delegationen ihre Ja-Stimme (zur Verurteilung der BRD, d. Red.) verweigert haben.“

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