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ÖTV-Richtlinien beschlossen

Berlin (taz) - Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr hat Ende letzter Woche die umstrittenen Richtlinien zur Bestätigung der Vertrauensleute beschlossen. Danach müssen auch in Zukunft die von der Basis gewählten Vertrauensleute von den Kreisvorständen der Gewerkschaft bestätigt werden. Nach den Vorschriften sollen Vertrauensleute, die von den Kreisvorständen nicht bestätigt wurden, ein Beschwerderecht bei den Landesbezirksvorständen haben.

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