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Wohnung geht vor Parkplatz

■ Änderung der Landesbauordnung zur Aktivierung von Bauherren in Baulücken

Bis zum Ende des Jahres 2000 sollen für Bremen 16.000 Wohnungen neu entstehen. um dieses Ziel zu erreichen, wurde u.a. auch die Landesbauordnung geändert. Die bisher enggefaßte Vorschrift zur Bereitstellung von Parkplätzen wurde, zumindest was An- und Umbauten anbelangt, gelockert. Bauverfahren können darüber hinaus, dank Schnellverordnung, in 30 Tagen statt wie bisher in 3 Monaten abgewickelt werden. Um vorhandene Baulücken zu aktivieren, wurde im Senat zum 1. Juni eine „fachlich kompetente Arbeitsgruppe“ beim Planungsamt eingerichtet.

Der Flächennutzungsplan für Bremen, der aus dem Jahr 1983 stammt, enthält Planungsreser

ven für lediglich 11.000 Wohneinheiten bis Mitte der 90er Jahre. Von diesen 11.000 Flächen für den Wohnungsbau hofft die Planungsbehörde, „mit einer gezielten Stadtinnen -Entwicklung“ 8.000 aktivieren zu können. Deshalb sollen an z.B. verstärkte Planungsaktivitäten, Anpassung von Bauvorschriften und die städtebauliche Aufwertung von Stadtquartieren „erhebliche personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel“ gebunden werden.

Einer großen Anfrage der CDU hatte der Senat die laut Flächennutzungsplan bebauungsfähigen Flächen aufgeschlüsselt: Unbebaute Baulücken bringen z.B. 2.200 Wohneinheiten, städtische Wohnungsbauflächen

1.200 WE. Auch wenn davon nur gut zwei Drittel zu aktivieren sind, zeigen sich Baubehörde und Senat zuversichtlich: Durch Änderung des Flächennutzungsplanes (durch die Arrondierung von z.T. stark lärmbelasteten Stadtteilen) und durch die Ausweisung neuer Entwicklungsgebiete könnten weitere 8.000 Wohneinheiten gebaut werden.

Ob der angenommene Wohnungsbedarf allerdings den durch Aus und Übersiedlerzuzug veränderten Bremer Realitäten entspricht, soll die Fortschreibung der langfristigen Globalplanung und eine Wohnungsmarktanalyse und - prognose der GEWOS belegen. Erste Ergebnisse werden für Juni erwartet.

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