: Hinweise zum Ausfüllen
■ Geld- und Kreditinstitute zum Umtausch
Berlin (adn) - Detaillierte Hinweise für Kunden von Geld und Kreditinstituten zum Ausfüllen der Umstellungsanträge zur Währungsunion übermittelte am Mittwoch der Sparkassenverband der DDR. Im Interesse ordnungsgemäßer Erfassung aller Angaben und reibungsloser Umstellung der Konten wird eingangs gebeten, den Antrag exakt und gut leserlich auszufüllen. In den Hinweisen heißt es:
„1. Wenn Sie Ihre privat geführten Konten anmelden, so kreuzen Sie bitte das Kästchen 'Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der DDR‘ an.
2. Im oberen Teil des Antrages sind Name und Anschrift der Person einzutragen, deren Konto beziehungsweise Konten umgestellt werden sollen (Name und Anschrift des Kontoinhabers). Bei Konten für Kinder sind die Personalien des Kindes einzusetzen.
3. In den darunterliegenden Kästchen ist das komplette Geburtsdatum des (oben eingetragenen) Kontoinhabers einzutragen. Wäre zum Beispiel das Geburtsdatum der 8.4.1948, müßte es wie folgt eingetragen werden: 08.04.1948.
4. In die darunterliegenden Kästchen sind alle Konten des oben eingetragenen Kontoinhabers aufzuführen. Dabei ist folgendes zu beachten: In der ersten, alleinstehenden, Kästchenzeile ist die Nummer des Kontos einzutragen, auf dem die 1:1-Umstellung erfolgen soll. Hier kann nur ein bei dem jeweiligen Geld- oder Kreditinstitut geführtes Konto eingetragen werden. Sollte auf diesem Konto ein Guthaben sein, welches, entsprechend dem Alter des Kontoinhabers, über dem höchstmöglichen 1:1-Umstellungsbetrag liegt, so wird das darüber hinaus liegende Guthaben automatisch 2:1 umgestellt.
Beim Einsatz der Kontonummer beachten Sie bitte:
-Besteht Ihre Kontonummer im letzten Teil aus weniger als 6 Stellen, dann entwerten Sie bitte die nicht auszufüllenden Kästchen mit einem Querstrich. Beispiel: Kto.-Nr. 6632-48 -3321, Einsetzen 6 6 3 2 - 4 8 - 3 3 2 1 -
5. Alle weiteren bestehenden Konten des Kontoinhabers sind in die untenstehenden Kästchen einzutragen. Hier können Sie alle Konten aufführen, die Sie besitzen. Also Sparbuch oder Spargirokonten, Postsparbuch- oder Postscheckkonten, Girokonten oder Konten bei allen anderen Kreditinstituten, auch wenn das kontoführende Kreditinstitut in einem anderen Kreis oder Bezirk liegt.
6. Verwalten Sie ein Konto für Ihre Hausgemeinschaft, Brigade oder andere Gemeinschaften, dann setzen Sie bitte auch dieses Konto in Ihren Umstellungsantrag unter 2. (Antrag auf Umstellung anderer Konten) mit ein.
7. Das Datum der Antragstellung ist in der vorgesehenen Zeile einzutragen, und der Antrag ist durch den Kontoinhaber beziehungsweise seinen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
8. Der Antrag ist bei dem Kreditinstitut einzureichen, bei dem das Hauptumstellungskonto geführt wird.
9. Bei der Übergabe des Umstellungsantrages kann sich der Antragsteller zur Deckung seines Bargeldbedarfs für die erste Woche eine DM-Auszahlungsquittung ausstellen lassen, die in der Zeit vom 1. bis 6. Juli 1990 eingelöst wird. Die DM-Auszahlungsquittung kann im Rahmen des Guthabens auf dem für die bevorzugte Umstellung benannten Konto über einen Betrag von maximal 2.000 DM ausgestellt werden. Der Betrag muß durch 100 teilbar sein.
Jede Familie sollte sich überlegen, welchen Geldbetrag sie für den genannten Zeitraum benötigt, denn ab 9. Juli 1990 nehmen die Geldinstitute den normalen Schalterverkehr wieder auf. Es wird empfohlen, nicht für jedes Familienmitglied eine DM-Auszahlungsquittung zu beantragen, sondern nach Möglichkeit nur eine, mit dem erforderlichen Betrag für die ganze Familie.“
In einem weiteren Punkt werden Hinweise für juristische Personen gegeben. „Wenn Konten von Betrieben oder Einrichtungen zur Umstellung angemeldet werden sollen, so ist das Kästchen 'Für juristische Personen oder sonstige Stellen mit Sitz oder Niederlassung in der DDR‘ anzukreuzen.“ Nicht auszufüllen seien die Zeile „Geburtsdatum“ sowie die erste, alleinstehende Kontonummerzeile, da für diese Konten eine bevorzugte Umstellung 1:1 nicht möglich sei. Weitere Auskünfte erteilen alle Geld- und Kreditinstitute.
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