: Dänemark blockiert EG-Flüchtlingskonvention
■ Kopenhagen befürchtet starken Zustrom von Asylbewerbern / Ohne Dänemark tritt die Konvention nicht in Kraft
Brüssel/Dublin (dpa) - Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft mit Ausnahme Dänemarks haben in Dublin eine Konvention über das Asylrecht und die Behandlung von Flüchtlingen unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, daß bei Vorlage eines Asylantrags in Zukunft nur noch ein Mitgliedstaat für die Bearbeitung zuständig sein soll. Die dänische Regierung wurde bei dem Treffen der Innen- und Justizminister von den anderen EG-Staaten aufgefordert, die Unterzeichnung bis Ende des Jahres nachzuholen.
Kopenhagen verweigerte seine Zustimmung, da es aufgrund des hohen wirtschaftlichen und sozialen Standards in Dänemark einen starken Zustrom von AsylbewerberInnen erwartet. Die Konvention tritt aber erst in Kraft, wenn sie von allen zwölf EG-Ländern unterzeichnet und ratifiziert wurde.
Das Abkommen umfaßt genaue Regeln, mit denen festgelegt wird, welcher EG-Staat jeweils für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist und den Flüchtling aufnehmen muß. Damit soll verhindert werden, daß Asylbewerber von einem EG -Land in ein anderes hin- und hergeschickt werden können.
Ein Sprecher der EG-Kommission sagte in Brüssel: „Die Konvention ist das erste internationale Übereinkommen, das einem Flüchtling die Garantie gibt, daß sein Antrag in mindestens einem der Mitgliedsländer geprüft wird.“ Das Übereinkommen schließe auch nicht grundsätzlich aus, daß ein Asylbewerber, dessen Antrag in einem EG-Land abgelehnt wurde, in einem anderen Mitgliedsstaat erneut Asyl beantrage. Dänemark protestiert dagegen, daß eine Abschiebung in ein Transitland nach Verabschiedung der Konvention nicht mehr möglich sein wird.
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