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DDR: KDVler-Asyl

■ 27jähriger Künstler aus Zürich möglicherweise ein Präzedenzfall für die Ostberliner Behörden

Berlin (taz) - Der Schweizer Kriegsdienstverweigerer G.P. Adam (Künstlername), 27, hat in der vergangenen Woche im Roten Rathaus einen Antrag auf Asyl in der DDR eingereicht. Er hält sich nun in Ost-Berlin auf und hofft auf eine „souveräne Sichtweise“ der DDR-Behörden.

Die müssen sich nun kurz vor ihrer endgültigen Vereinnahmung durch die Bundesrepublik möglicherweise noch mit einem Präzedenzfall in Sachen Flüchtlingspolitik herumschlagen. Zwar können Asylanträge nach Auskunft von Amnesty International inzwischen bei den Volkspolizeikreisämtern abgegeben werden, Kriterien zur Anerkennung oder ein rechtsstaatliches Verfahren aber gibt es ebensowenig wie einen Rechtsanspruch auf einen Asylantrag.

Im wehrhaften Volksmilizstaat Schweiz werden Kriegsdienstverweigerer nicht anerkannt. Sie kommen generell vor Gericht, müssen ethische oder religiöse Gründe glaubhaft machen und dann nach einem Schuldspruch einen paramilitärischen Dienst antreten. Bevor diese „liberale“ Regelung im Jahr 1989 in Kraft trat, wurde ohne Ausnahme zu Gefängnistrafen von durchschnittlich zehn Monaten verurteilt - mit einem Eintrag ins Strafregister.

Der Kunstmaler und Bildhauer Adam ist seit seiner Einberufung 1986 und der Verurteilung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf der Flucht durch ganz Europa. Der Asylantrag in der DDR ist nicht der erste.

So stellte er bereits 1987 als erster Schweizer in Essen einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik und schob, als dieser abgelehnt wurde („keine asylrechtlich relevante Verfolgungsmotivation“), 1988 einen Asylantrag in den Niederlanden hinterher.

anb/kotte

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