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Urteile im Raffeisen-Prozeß

München (dpa) - Der Prozeß um den Zusammenbruch der Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank (BRZ) in München aufgrund leichtfertiger Kreditvergaben im Bauträgerbereich ist nach fast fünf Monaten für drei der neun Angeklagten zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte den stellvertretenden BRZ-Aufsichtsratsvorsitzenden Hellmut Horlacher zu zehn Monaten Bewährungsstrafe und 140.000 DM Buße wegen Untreue. Horlacher stand nach dem Zusammenbruch der BRZ Ende 1985 bis Mitte 1989 an der Spitze des Bayerischen Raiffeisenverbandes.

Die BRZ-Vorstandsmitglieder Wolfgang Steinhauser und Helmut Ottnad wurden vom Landgericht zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr und Bußen von je 110.000 DM verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig. Der Entscheidung waren Teilgeständnisse vorangegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von 12 bis 16 Monaten mit Bewährung beantragt.

Nachdem das Vorstandsmitglied Klaus Breithaupt bereits vor sechs Wochen ein Jahr Bewährungsstrafe und 75.000 DM Buße erhielt, stehen jetzt noch fünf Angeklagte vor Gericht, darunter Vorstandsvorsitzender Konrad Vilgertshofer. Allen Beschuldigten wird die Verantwortung dafür angelastet, daß bei der BRZ im Bauträgerbereich rund 1,5 Milliarden DM Wertberichtigungen erforderlich wurden, was zum Zusammenbruch der genossenschaftlichen Bank und der Übernahme durch die DG Bank führte.

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