: Durststreik: Strafanzeigen gegen Minister zurückgewiesen
Essen (taz) - Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat im Zusammenhang mit dem Hunger- und Durststreik des Pazifisten Michael Düllmann eine Strafanzeige des Komitees für Grundrechte und Demokratie gegen den rheinland-pfälzischen Justizminister, Peter Caesar, zurückgewiesen. Justizminister Caesar hat unterdessen auch am 48. Tag von Düllmanns Hungerstreik nicht über eine Haftaussetzung entschieden. Düllmann sei weiterhin haftfähig. Solange der Hungerstreikende nicht ins Justizkrankenhaus müsse, ließ eine Sprecherin des Ministeriums durchblicken, werde auch nichts entschieden. Der Minister pokert mit einem Menschenleben: Düllmann, der am Tag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki überhaupt keine Flüssigkeit zu sich nahm, geht es sehr schlecht, er weigert sich aber, sich ins Haftkrankenhaus verlegen zu lassen. Er will den Durststreik (derzeit trinkt er täglich 1/8 Liter) noch bis Montag durchhalten. Hungern will er bis Anfang September.
Michael Düllmann wurde für seine Teilnahme an friedlichen Blockaden von US-Giftgasdepots zu einer Geldstrafe von gut 3.000 DM verurteilt. Er erkennt seine Strafe nicht an. Auch seiner Frau Gina Meyer-Düllmann, die unterdessen vom rheinland-pfälzischen Justizministerium gebeten wurde, ihren Mann vom Hungerstreik abzubringen, erlaubt Düllmann nicht, die Strafe bezahlen zu lassen. Vor vier Tagen hatte Caesar an Düllmann appelliert, seinen Streik abzubrechen. Gina Düllmann ist ebenfalls in der Friedensbewegung aktiv. Sie steht zu den Zielen ihres Mannes. Gleichzeitig forderte sie Minister Caesar dringend auf, ihren Mann freizulassen: „Ich bin überzeugt, mein Ehemann gibt bis zum bitteren Ende nicht nach. Das ist eine Tragödie.“
bm
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