piwik no script img

Nachtflüge

■ betr.: "Preßlufthammerterror", taz vom 22.8.90

betr.: “'Preßlufthammerterror‘ über Rhein-Main“,

taz vom 22.8.90

(...) In einer fett hervorgehobenen Überschrift steht: „Nachtflugverbot aufgehoben“. Dazu ist zu bemerken, daß es auch für den zivilen Luftverkehr am Frankfurter Flughafen kein Nachtflugverbot gibt. Mit minimalen Einschränkungen dürfen auch die zivilen Maschinen die ganze Nacht über starten und landen. Für militärische Flugzeuge gibt es weder ein Nachtflugverbot noch eine Einschränkung des Flugbetriebes in der Nacht. Die militärischen Maschinen dürfen zu jeder Zeit die ganze Nacht über starten und landen. (...)

Prof.Dr.med.R.Renk, Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms e.V.

Rüsselshei

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen