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Deutsche Vereinigung fängt Tiefflieger ab

Berlin (dpa) — Ab 3. Oktober wird die sowjetische Luftwaffe wesentlich weniger Tiefflüge über Wohngebieten der heutigen DDR absolvieren. Außerdem werde der gesamte Flugbetrieb der UdSSR-Streitkräfte in Ostdeutschland bis zu ihrem Abzug Ende 1994 stark eingeschränkt, berichtete die 'Berliner Morgenpost‘ (Freitagausgabe) unter Berufung auf den zwischen Bonn und Moskau ausgehandelten Vertrag über die Stationierung und den Abzug der Roten Armee aus der DDR. Danach seien Flüge sowjetischer Militärmaschinen unterhalb einer Flughöhe von 2.000 Fuß (etwa 600 Meter) „im allgemeinen nicht zugelassen“. Flüge mit einer Mindesthöhe von 1.000 Fuß (etwa 300 Meter) würden „nur auf besonderen“ Flugstrecken „über dünn besiedelten Gebieten“ erlaubt. Über einigen Truppenübungsplätzen dürfe ausnahmsweise unterhalb von 1.000 Fuß geflogen werden.

Überschallflüge der UdSSR- Luftwaffe müßten „einzeln genehmigt“ werden und seien „nur oberhalb von 36.000 Fuß“ (etwa 12.000 Meter) „nach Möglichkeit nur über See“ zulässig, heißt es in dem Vertrag. Diese Flüge dürften zudem bis Ende 1991 nur an zwei Werktagen zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr und von 1992 an nur noch an einem Werktag in der gleichen Zeit stattfinden. Strenge Zeitgrenzen seien auch für die anderen militärischen Flüge der sowjetischen Streitkräfte in der heutigen DDR vorgesehen: Bis zum 31. Dezember 1991 dürften die sowjetischen Maschinen nur montags bis donnerstags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und freitags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr fliegen. Vom 1. Januar 1992 an werde die Flugzeit der UdSSR-Maschinen von Montag bis Donnerstag auf 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt. Vom 1. Mai bis 31. Oktober und ganzjährig nach 17.00 Uhr seien nur Flüge über 2.000 Fuß erlaubt. An Wochenenden und Feiertagen „wird kein Flugbetrieb mit Schulungs- und Kampfflugzeugen sowie mit Kampfhubschraubern durchgeführt“.

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