: „Börsenprozeß“: Jeweils sieben Jahre Knast
■ „Jeder Anschlag aus dem Widerstand nutzt der RAF“
Frankfurt (taz) — Auch wenn die Molotowcocktails nur Computer schmoren ließen und die Frankfurter Börse kein Feuer fing: im 129a-Prozeß ist das allemal versuchte schwere Brandstiftung und nicht — wie das Strafgesetzbuch es zuläßt — Sachbeschädigung. Im Frankfurter „Börsenprozeß“ um den Anschlag gegen die dortige Wertpapierbörse am 12. April 1989, dem 71. Tag des damaligen Hungerstreiks der Gefangenen aus der RAF, wurden gestern die Urteile gegen drei Angeklagte gesprochen. Sigi H., Gabi H. und Sven S. sollen für je sieben Jahre ins Gefängnis. Bemerkenswerte Begründung: Jeder Anschlag aus dem Widerstand nutzt der RAF. Die Argumentation des Staatsschutzsenats wurde von den Verteidigern jedoch umgehend als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnet. SEITE 2
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