piwik no script img

„Börsenprozeß“: Jeweils sieben Jahre Knast

■ „Jeder Anschlag aus dem Widerstand nutzt der RAF“

Frankfurt (taz) — Auch wenn die Molotowcocktails nur Computer schmoren ließen und die Frankfurter Börse kein Feuer fing: im 129a-Prozeß ist das allemal versuchte schwere Brandstiftung und nicht — wie das Strafgesetzbuch es zuläßt — Sachbeschädigung. Im Frankfurter „Börsenprozeß“ um den Anschlag gegen die dortige Wertpapierbörse am 12. April 1989, dem 71. Tag des damaligen Hungerstreiks der Gefangenen aus der RAF, wurden gestern die Urteile gegen drei Angeklagte gesprochen. Sigi H., Gabi H. und Sven S. sollen für je sieben Jahre ins Gefängnis. Bemerkenswerte Begründung: Jeder Anschlag aus dem Widerstand nutzt der RAF. Die Argumentation des Staatsschutzsenats wurde von den Verteidigern jedoch umgehend als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnet. SEITE 2

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen