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Kartellamt will Lusthansa- Einstieg bei Interflug prüfen

■ Bedenken noch nicht ausgeräumt / Interflug hofft auf Eigenständigkeit

Berlin (dpa) — Das Bundeskartellamt hat Prüfungsbedarf bei den neuesten Einstiegsplänen der Lufthansa bei der Interflug angemeldet. Am Mittwoch war bekannt geworden, daß die Deutsche Lufthansa AG (LH) die ehemalige DDR-Fluggesellschaft Interflug in „abgespeckter Form“ zum 1. Juli 1991 ganz übernehmen wolle. Bis dahin plant das LH-Management laut einem Vorschlag an das Bundesverkehrsministerium, mit der Interflug einen Betriebsführungsvertrag abzuschließen oder diese treuhänderisch zu übernehmen.

Die Lufthansa hatte beim Kartellamt zunächst eine Beteiligung von 26 Prozent angemeldet, diese aber zurückgezogen. Als Grund gab sie an, daß nach der Einigung Interflug in „mittelbaren“ Bundesbesitz übergegangen sei, beide Firmen also denselben Eigentümer hätten. Dadurch sei eine „veränderte Situation“ entstanden, die von dem Bundeskartellamt berücksichtigt werden müßte. Der vorgeschlagene Weg müsse als „ein Erbfall und kein Wettbewerbsfall“ gesehen werden.

Das Bundeskartellamt hatte schwerwiegende Bedenken gegen den Fusionsantrag vorgetragen. Kartellamtspräsident Wolfgang Kartte hatte die Auffassung vertreten, daß ein Zusammenschluß nach dem Kartellgesetz „eigentlich untersagt werden“ müsse, da die Lufthansa über mehr als die Hälfte der innerdeutschen Start- und Landerechte verfüge und somit eine überragende Marktstellung besitze.

Der zuständige Abteilungsleiter des Bundeskartellamts, Harald Lübbert, meinte demgegenüber, der Abschluß eines Betriebsüberlassungsvertrages oder einer Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses zugunsten der Lufthansa müßten beim Bundeskartellamt angemeldet und geprüft werden. Das Berliner Amt geht davon aus, daß die mit dem Einigungsvertrag verbundene mittelbare Beteiligung des Bundes an Interflug nicht dazu führe, daß die Gesellschaften unter einheitlicher Leitung stehen. Dies bedeute, daß Kooperationen zwischen den Gesellschaften möglicherweise unter das Kartellverbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fielen. Eine Unterstützung bei der Sanierung oder der Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für Interflug sei davon nicht betroffen, wenn Interflug selbständig bleibe.

Interflug will sich weiter als eigenständige Fluggesellschaft am Markt behaupten, sagte Hautgeschäftsführer Andreas Kramer. Er betonte erneut das Interesse seiner Gesellschaft an einer Kooperation mit anderen Gesellschaften. Sein Unternehmen plädiere besonders für die Lufthansa.

Vorrangig gehe es darum, Interflug als Gesellschaft zu erhalten sowie die Arbeitsplätze zu sichern. Bei einer vollen Übernahme durch die Lufthansa wäre dies aber nicht gewährleistet.

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