: Neue Gesetze im Osten
■ Neuregelungen für Erziehungs- und Kindergeld, Ausbildungsförderung, Kranken- und Rentenversicherung gelten ab 1. Januar 1991
Bonn (adn) — Das neue Jahr bringt für Bürger aller Altersgruppen in den östlichen Bundesländern eine Reihe neuer Bestimmungen und Gesetze mit sich. Wir dokumentieren in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Bestimmungen:
Erziehungsgeld: Alle anspruchsberechtigten Mütter und Väter erhalten während der ersten 18 Lebensmonate ihres Kindes Erziehungsgeld. Dies beträgt im ersten halben Jahr einheitlich 600 DM pro Monat. Danach wird es einkommensabhängig gezahlt. Anspruch auf Erziehungsgeld haben alle Eltern, deren Kind nach dem 31. Dezember 1990 geboren wird. Für vorher Geborene gelten nach Auskunft des Familienministeriums noch die Vorschriften der ehemaligen DDR. Künftig können Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, 18 Monate Erziehungsurlaub zur Betreuung ihres neugeborenen Kindes nehmen. Während dieses Erziehungsurlaubes wird das staatliche Erziehungsgeld gezahlt. Der Arbeitsplatz bleibt für denjenigen, der Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte, gesetzlich gesichert.
Kindergeld: Zum Jahresbeginn 1991 erhalten auch in der ehemaligen DDR alle Eltern Kindergeld. Ebenso wie das Erziehungsgeld ist das Kindergeld steuerfrei. Es beträgt 50 DM für das erste Kind, 130 DM für das zweite, 220 DM für das dritte und 240 für jedes weitere Kind. Für Geburten nach dem 31. Dezember 1990 gilt das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter auch im Gebiet der früheren DDR. Demzufolge darf jede erwerbstätige Frau sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes und während einer achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Ist sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, hat sie auch in dieser Zeit Anspruch auf ein Einkommen in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeltes.
Ausbildungsförderung: Studenten und Schüler in den neuen Ländern erhalten die gleichen BAföG-Leistungen wie ihre Kommilitonen und Mitschüler in den alten Bundesländern. Liegt die Ausbildungsstätte im Gebiet der ehemaligen DDR, werden die Bedarfssätze den dortigen Lebenshaltungskosten entsprechend niedriger angesetzt. Der Förderungshöchstsatz für einen außerhalb des Elternhauses wohnenden Studenten beträgt danach in den neuen Ländern 690 DM gegenüber 890 DM in den bisherigen Bundesländern. Um die Übergangsphase zu erleichtern, bekommen Fach- und Hochschüler — bis über ihren BAföG-Antrag entschieden ist — Ausbildungsförderung in Höhe des Betrages, den sie aufgrund des Stipendienrechts der ehemaligen DDR für den Monat Dezember 1990 erhalten haben.
Gesetzliche Krankenversicherung: Das gegliederte System der Krankenversicherungen wird auch in den neuen Bundesländern eingeführt. In den 14 ehemaligen DDR- Bezirken werden allgemeine Ortskrankenkassen eingerichtet. Auch die anderen Krankenkassen — z.B. Betriebs-, Umzugs-, Ersatz- und landwirtschaftliche Kassen — dürfen dort Filialen eröffnen.
Gesetzliche Rentenversicherung: In den fünf neuen Bundesländern werden die Renten zum Jahresbeginn 1991 um 15 Prozent angehoben. Die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Arbeitsjahren steigt dadurch von 672 DM auf 773 DM. Auch die bisherige Mindestrente von 330 Mark wird zusätzlich zu dem bisher gezahlten Sozialzuschlag von 165 DM um 15 Prozent erhöht. Eine weitere Anhebung der Renten in der ehemaligen DDR ist für Mitte kommenden Jahres geplant.
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