Schacht Konrad: Eine Woche Frist

Umweltminister Töpfer setzt niedersächsischer Landesregierung Frist und droht Weisung an  ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski

Ohne Annäherung der Standpunkte verlief das „bundesaufsichtliche Gespräch“ über das atomare Endlager „Schacht Konrad“, zu dem Umweltminister Töpfer (CDU) die niedersächsische Umweltministerin Griefahn vorgeladen hatte. Während Töpfer von einer „sachlichen Atmosphäre“ sprach, nannte Griefahn das Treffen eine „Farce“. Töpfer sei an den vorgetragenen Argumenten nicht interessiert gewesen, sondern habe die „verfahrensrechtliche Frage mit der politischen Frage vermischt“. Die von Töpfer verlangte Auslegung der Baupläne für das Endlager für schwach- und mittelstark radioaktive Stoffe im Schacht Konrad bei Hildesheim kann nach Überzeugung von Frau Griefahn nicht erfolgen, weil eine nach dem Gesetz zwingend vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung ausstehe. Die Auswirkungen des Endlagers sei lediglich auf eine Gefährdung des Menschen, nicht aber für „Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen“ geprüft worden. Griefahn sagte, für den Fall einer ministeriellen Weisung prüfe man rechtliche Schritte vor dem Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht. Töpfer betonte nach dem Gespräch, es ginge nicht um die Genehmigungsfähigkeit des Endlagers, sondern ausschließlich um die weiteren Verfahrensschritte. Die Unterlagen seien vollständig und „auslegungsreif“, um damit das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Die als fehlend monierte Umweltverträglichkeitsprüfung nannte Töpfer „faktisch vorhanden“, weil der Mensch der „empfindlichste Indikator“ für eine Strahlenwirkung sei. Töpfer machte seine Entschlossenheit deutlich, nach Ablauf der bis zum 21. Dezember gesetzten Frist eine Weisung zu erlassen.