Hungerstreikende Kurden: Bern besteht auf Ausweisung

Genf (taz) — Schockiert und enttäuscht“ reagierten die 15 seit dem 24. Dezember im Schweizer Kanton Obwalden aus Protest gegen ihre drohende Ausweisung in die Türkei hungerstreikenden KurdInnen gestern auf die Tatsache, daß die Berner Bundesregierung auf dem Vollzug der Maßnahme besteht. Justizminister Koller hatte zuvor erklärt, das Asylverfahren sei „rechtskräftig abgeschlossen“, und die Ausweisung solle wie geplant am 20. Januar erfolgen. Die 15 KurdInnen, so Koller, stammten entgegen ihren eigenen Angaben nicht aus den 13 südöstlichen Provinzen der Türkei, in denen seit dem letztem Jahr der Ausnahmezustand gilt. Die KurdInnen wollen ihre Fastenaktion, an der sich drei SchweizerInnen beteiligen, fortsetzen und hoffen, daß die Obwaldener Kantonsregierung sie gegenüber den Berner Bundesbehörden unterstützt.

Ihr Hungerstreik sei „die einzige legale Möglichkeit“, auf ihre ausweglose Situation hinzuweisen, erklärten sie gestern. Ihr Ziel, bei dem sie auch von zahlreichen Schweizer Flüchtlingshilfegruppen unterstützt werden, ist ein genereller Ausweisungsstopp für alle Kurden aus den Ausnahmeprovinzen sowie für alle politisch Verfolgten aus der Türkei. azu