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Bundestag: Einigung im Status-Streit

Bündnis 90/Grüne stimmt Angeboten der Altparteien zu/ „Gruppe“ mit Rechten einer Fraktion/ PDS langt das nicht/ Klage vor dem Bundesverfassungsgericht soll aufrechterhalten werden  ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski

Das Bündnis 90/Grüne hat sich beim Streit um den Status der acht Bundestagsabgeordneten mit den Altfraktionen geeinigt. Danach gelten die Abgeordneten formal nur als „Gruppe“, erhalten aber die vollen Rechte einer Fraktion. Nach der geltenden Geschäftsordnung muß eine Fraktion mindestens 34 Mitglieder haben. Die PDS mit 17 Abgeordneten bewertet die Angebote allerdings als nicht ausreichend und will an ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten.

Die nach wochenlangen Verhandlungen zustandegekommene Vereinbarung sichert dem Bündnis 90/Grüne — und automatisch auch der PDS — die Mitgliedschaft und volles Antrags-, Rede- udn Stimmrecht in allen Fachausschüssen sowie den Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen zu. Sie erhalten auch das unbeschränkte Recht, im Bundestag Gesetze sowie Anfragen einzubringen und ein Mitglied im Ältestenrat zu stellen. Die Vorsitzenden der Gruppe erhalten außerdem die Rechte eines Fraktionsvorsitzenden. Zur Finanzierung ihrer parlamentarischen Arbeit bekommen die Gruppen von Bündnis 90/Grüne und PDS jeweils die Hälfte des geltenden Fraktionsgrundbetrags — rund 230.000 Mark monatlich. Hinzu kommt ein Oppositionszuschlag, Beschäftigungsbeihilfen für die Mitarbeiter der Abgeordneten und Mittel für internationale Zusammenarbeit. Für die acht Parlamentarier von Bündnis 90/Grüne ergibt sich dadurch eine monatliche Gesamtsumme von 315.000 Mark.

Umstritten ist gegenwärtig noch, wieviele aktuelle Stunden im Bundestag vom Bündnis pro Jahr beantragt werden können. Der Zustimmung der Abgeordneten des Bündnis 90/Grüne war die Beratung eines Verfassungsrechtlers vorausgegangen. Dieser riet zur Annahme und warnte, die Gruppe könnte vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe selbst bei einem Erfolg der Klage schlechter abschneiden. Schließlich habe die Gruppe nun alle gesetzgeberischen Kompetenzen erhalten.

Die PDS und das Bündnis 90/Grüne hatten argumentiert, nach überwinden der Fünf-Prozent- Hürde auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dürfte der Bundestag nun keine zweite Schranke errichten. Angesichts der Erfolgsaussichten bei einer Klage hatten CDU/CSU, FDP und SPD frühzeitig Entgegenkommen signalisiert, sich aber gleichzeitig bemüht, das Wort „Fraktion“ zu vermeiden und keine Änderungen der Geschäftsordnung vornehmen zu müssen. Damit sollte ein Präzendenzfall vermieden werden, mit dem die Fünf-Prozent- Hürde aufgeweicht werden könnte. Bislang stehen Einzelabgeordnete dank der Altparteien völlig ohne parlamentarische Rechte da.

Die PDS vertritt dagegen, das „Angebot reicht nicht aus“, und will an ihrer Klage festhalten. Verwiesen wird auf das fehlende Recht, die Regierung zu Debatten herbeizuzitieren und den Anspruch auf eine namentliche Abstimmung. Auch die finanzielle Grundausstattung wird nicht als ausreichend angesehen.

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