: Demo-Behinderung rechtswidrig
Lüneburg (dpa) — Die Polizei hat bei sogenannten Vorkontrollen im Zuge einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf an der Unterelbe im Juni 1986 Teilnehmer rechtswidrig behindert. Zu diesem Urteil ist am Freitag der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in zwei von demonstrierenden Rechtsanwälten aus Elmshorn angestrengten Verfahren gekommen. Eine einstündige Wartezeit an den Kontrollstellen hielten die OVG-Richter für hinnehmbar, nicht aber die Stunden dauernde schleppende Abfertigung der Demonstranten danach. Bei künftigen Kontrollen müsse die Polizei gewährleisten, daß die Demonstrationsteilnehmer pünktlich ihr Ziel erreichen.(Az: 12 L 231/89)
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