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Mieser Charakter

■ Kampfhunde bald nur noch mit Sondergenehmigung?

Stuttgart (dpa) — Den Kampfhunden wird jetzt der Kampf angesagt: Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland in Kürze das Halten von Kampfhunden nur noch mit Genehmigung durch die Ortspolizei erlauben will, zeichnet sich möglicherweise auch eine bundesweite Regelung ab. Am 22. März steht das Thema Kampfhunde wahrscheinlich auf der Tagesordnung des Bundesrates. Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht.

Danach soll in das Tierschutzgesetz ein Verbot der Züchtung dieser Tiere aufgenommen werden. NRW will erreichen, daß die Dressur und eine besonders aggressive Erziehung von Schutzhunden gesondert erlaubt werden muß. Einige Länder wollen das Problem aber strafrechtlich wie Baden-Württemberg regeln.

Kampfhunde greifen nach Schilderung von Experten alles an, worauf sie scharfgemacht werden. Die meisten Kampfhunde sind Inzuchtprodukte, bei denen nur Tiere mit besonders schlechtem Charakter und von großer Brutalität für die Paarung ausgewählt werden.

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