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Rot-grüne Hürden für Gorleben

Bei der Weiterbaugenehmigung des Endlagers Gorleben steckt der Teufel im Detail Niedersächsisches Umweltministerium garniert Hauptbetriebsplan mit schwer erfüllbaren Auflagen  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Das niedersächsische Umweltministerium hat am Mittwoch einen Hauptbetriebsplan für das Atommüllendlager Gorleben erlassen und damit den Weiterbau in den beiden Endlagerschächten im Prinzip erlaubt. Die Genehmigung ist allerdings nur mit Auflagen erteilt worden, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zunächst kaum wird erfüllen können. So untersagte das Umweltministerium in dem neuen Hauptbetriebsplan dem BfS gänzlich, Salz aus den Endlagerschächten auf dem bisher dafür vorgesehenen Haldengelände abzulagern. In beiden Schächten darf außerdem nur weitergebaut werden, nachdem das BfS einen „Nachweis über den Verbleib des Salzes“ geführt hat. Vor einem Weiterbau muß das Bundesamt also anderen Deponieraum für das Salz finden. Damit kann in beiden Schächten zunächst nicht weitergebaut werden.

In einer dritten Auflage verlangt das Ministerium vom BfS, ein „Gutachten über die Standsicherheit“ des Gorlebener Schachtes I vorzulegen, bevor dieser weiter abgeteuft werden darf. Dieses Gutachten dürfte den Endlagerbauern die meisten Probleme bereiten. Denn im Schacht I, der in einem Abschnitt schon einmal vom umgebenden Gebirge regelrecht zusammengequetscht worden ist, hat sich in den vergangenen Monaten die Schachtwand wiederum stark bewegt. Nach Angaben des Umweltministerium sind in dieser Zeit zahlreiche Gesteinsbrocken aus den Stützsedimenten, die eigentlich die Wände stabilisieren sollen, abgeplatzt und in den Schacht gestürzt. Nach Ansicht des Umweltministeriums gefährdet der Steinschlag die im Schacht arbeitenden Bergleute. 1987 kam es zu einem tödlichen Unfall, bei dem ein Arbeiter von einem Stützsediment erschlagen wurde.

Die Bürgerinitiative Lüchow- Dannenberg hat gestern allerdings scharf kritisiert, daß das Umweltministerium überhaupt einen Hauptbetriebsplan für Gorleben erlassen und damit „dem Weiterbau der Endlagerschächte in den Salzstock zugestimmt“ hat. „Wir können die Logik nicht nachvollziehen, nach der der faktische Weiterbau in Gorleben als Einstieg in den Ausstieg verkauft wird“, erklärte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Allerdings gehe auch die Bürgerinitiative davon aus, daß das BfS die Auflagen des Umweltministeriums schwer erfüllen könne.

Eine Sprecherin des Umweltministeriums begründete den Erlaß des Hauptbetriebsplanes gestern mit „rechtlichen Zwängen“. Wenn ein Antragsteller alle entsprechenden formalen Anforderungen erfüllt habe, dann schreibe das Bergrecht die Zulassung eines Betriebsplanes zwingend vor. Die Sprecherin erinnerte daran, daß das BfS wegen des Hauptbetriebsplanes bereits Untätigkeitsklage erhoben habe. Mit dem neuen Betriebsplan solle auch der rechtlose Zustand in Gorleben beendet werden. Bisher hatte dort das Bundesamt für Strahlenschutz auf Grundlage von Sonderbetriebsplänen die Arbeiten fortgesetzt, obwohl Ende Februar der bisherige Hauptbetriebsplan ausgelaufen war.

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