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Höhere Miete — mehr Wohngeld

Bonn/Potsdam (afp/dpa) — Das Bundeskabinett hat am Freitag besondere Wohngeldregelungen für die fünf neuen Bundesländer beschlossen. Die Mieter sollen damit für eine Übergangszeit von den steigenden Wohnkosten entlastet werden. Bei der Wohngeldberechnung sollen — im Gegensatz zum alten Bundesgebiet — auch die Kosten für Heizung und Warmwasser berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1994. Daneben wird — befristet bis 1995 — ein gesonderter Einkommensfreibetrag eingeführt. Er beträgt 1.200 Mark zuzüglich je 300 Mark für das zweite und jedes weitere Familienmitglied.

Am gleichen Tag forderten der DGB und der Deutsche Mieterbund (DMV) ein staatliches „Wiederaufbauprogramm“ für die neuen Länder von mindestens fünf Milliarden Mark jährlich. Durch Wohngeld müsse sichergestellt werden, daß die Mietbelastungen nicht mehr als zehn Prozent des Nettoeinkommens der neuen Bundesbürger ausmache.

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