: Rückgabe hat Vorrang
Bonn (ap/taz) — Ob das neue vom Bundestag verabschiedete Gesetzesbündel zur Vermögensregelung in den neuen Ländern größere Investitionsbereitschaft und schneller Arbeitsplätze schaffen wird? Prinzipiell gilt immer noch der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“, eingebaut wurden nur „Vorfahrtsregelungen“. So können künftig Treuhand, Bund, Länder und Gemeinden Gründstücke und Gebäude an Betriebe verpachten, vermieten oder verkaufen, wenn Arbeitsplätze geschaffen werden oder Infrastruktur verbessert wird. Kritik gab es vor allem von SPD und Bündnis 90/Grünen, die sich der Stimme enthielten. — Neues Gesetz hin oder her, es gilt weiter: hoffen und Bewerbungen schreiben. Foto: Klaus Mehner
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