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Verschärfte Strafe gegen Le Pen

Versailles (dpa) — Das Berufungsgericht von Versailles hat am Montag das Urteil gegen den Vorsitzenden der rechtsradikalen französischen Nationalen Front (FN), Jean- Marie Le Pen, wegen dessen Bemerkung zu den Gaskammern der Nazis bestätigt und gleichzeitig verschärft. Der Chef der „Front National“ hatte die Gaskammern als ein „Detail“ des Zweiten Weltkrieges bezeichnet. Jean-Marie Le Pen war dafür am 23. Mai 1990 in erster Instanz zur Zahlung eines symbolischen Franc an mehrere Vereinigungen verurteilt worden, die Klage gegen ihn eingereicht hatten.

Nach der jetzigen Entscheidung der ersten Zivilkammer des Berufungsgerichts von Versailles muß Le Pen jeweils 100.000 Franc (29.325 Mark) Schadensersatz an sechs Organisationen von Deportierten sowie die Vereinigung der Söhne und Töchter jüdischer Deportierter, die Zigeuner-Union und die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus LICRA zahlen.

Le Pen muß die Kosten des von ihm angestrengten Berufungsverfahren tragen und die Entscheidung des Gerichts in fünf überregionalen und fünf Wochenzeitungen veröffentlichen.

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