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Lovely Rita-betr.: "Unversöhnt beim Paragraphen 218", taz vom 11.3.91

Betr.: „Unversöhnt beim Paragraphen 218“, taz vom 11.3.91

[...] In diesem Artikel wird u.a. auf den Gesetzesvorschlag dieser, unser aller Bundestagspräsidentin „Lovely Rita“ Süssmuth eingegangen. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft nach Feststellung einer Notlage und einer Pflichtberatung straffrei sein. Wer soll eigentlich diese Notlage feststellen? Eine Komission? Wenn ja, wie soll diese Kommission zusammengesetzt sein? Aus Ärzten und Priestern, also Männern? Oder dürfen auch Frauen daran teilnehmen? Vielleicht Nonnen?

Wann ist eine Notlage gegeben?

Allein schon diese Konstruktion des Gesetzesvorschlags, Schwangerschaften nur straffrei nach einer Notlagenfeststellung und Pflichtberatung, zeigt doch, daß es gar nicht darum geht, den ungewollt schwangeren Frauen zu helfen und ihnen Entscheidungshilfen zu geben, sondern sie weiterhin als Unmündige zu behandeln. Eine Frau ist ja schließlich geistig mit dieser für sie so wichtigen Entscheidung total überfordert. Sie bedarf deshalb der Führung — durch verantwortungsbewußte, weitsichtige, geistige überlegene, christliche denkende Männer. Eine Frau kann wegen ihres begrenzten geistigen Horizonts die Konsequenzen ihres Handelns ja auch nicht abschätzen.

Der Vorschlag unserer „Bundes- Rita“ reiht sich damit unrühmlich in die Reihe der anderen in diesem Artikel erwähnten Vorschläge von FDP- und CDU-Politkerinnen ein. Vermeintlich wollen sie ihren Geschlechtsgenossinnen helfen, tatsächlich handeln sie als „5. Kolonne“ zur Verfestigung der Männerherrschaft.

Denn aus all diesen Vorschlägen quillt die frauenverachtende Vermehrungsideologie christlich-katholischer Kirchenfürsten heraus. Sie sehen auch heute noch die Frau als unreines und liederliches, mit nur geringer Intelligenz ausgestattetes menschliches Wesen 2. Klasse an, deren Funktion zuallererst auf das Gebären von möglichst viel Nachwuchs beschränkt ist. Frauen, die selbstverantwortlich entscheiden wollen, sind diesen Leuten und ihren Helfershelfern in Politik und Ärzteschaft natürlich ein Greuel und müssen in ihre Schranken verwiesen werden.

Eine wirkliche Reform des Paragraphen 218 kann also nur in der vollständigen und ersatzlosen Streichung dieses als Unterdrückungsinstrument mißbrauchten Gesetzes bestehen. Alle anderen Gesetzesvorschläge dienen nur dazu, die bestehende Bevormundung und Unterdrückung der Frauen durch die Männer weiterhin festzuschreiben. Peter Dietsch, Koblenz

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