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An die Leine!

Jetzt hat endlich auch die Justiz in der Hauptstadt der Hunde und ihrer Kacke ein Einsehen. Köter, die Passanten »anspringen und dadurch gefährden«, müssen an die »reißfeste« Leine. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied dies in seinem Urteil (Az.: OVG 1 B 59.89) über die Klage eines angefallenen Joggers gegen den Besitzer eines Schäferhundmischlings. Jahre zuvor hatte das Tier schon einen Polizisten gebissen. Vor anderthalb Wochen hatte der Bundesgerichtshof den bundesdeutschen Kommunen erlaubt, gegen Bußgelder einen »Leinenzwang« für Hunde zu verordnen. taz

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